Vorlage
Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage
Da neuere Daten noch nicht greifbar sind29, wird bei der Festlegung des neuen Mindestumwandlungssatzes von den während 1999 bis 2001 beobachteten biometrischen Basisdaten ausgegangen und bis 2011 extrapoliert. Sie basieren auf Ehegattenrenten in der Höhe von 60 Prozent und Waisen- und Kinderrenten von 20 Prozent der Altersrente.
Wie schon in der 1. BVG-Revision geht man von einem Verhältnis Männer / Frauen von 70 Prozent zu 30 Prozent aus, wobei die Daten ab 2009 auf einem ordentlichen Rentenalter 65 für Männer und Frauen beruhen.
Indem die Berechnungen auf den Grundlagen BVG 2000 basieren, hat das für die autonomen Vorsorgeeinrichtungen übliche Periodenkonzept weiterhin Gültigkeit und damit verbunden auch die Verpflichtung zur Bildung von technischen Rückstellungen für die laufende Entwicklung der Sterblichkeit. Die Beibehaltung des Periodenkonzepts berücksichtigt einen entsprechenden Entscheid des Nationalrats im Rahmen der Beratungen zur 1. BVG-Revision. Der Antrag30, welcher verlangte, dass ‚der Mindestumwandlungssatz für jede Generation von Versicherten der künftigen Entwicklung ihrer Lebenserwartung Rechnung trägt’ wurde abgelehnt.
Die Periodentafeln stellen die altersabhängige Sterbewahrscheinlichkeit eines Versichertenbestandes in einem bestimmten Zeitraum (‚Periode’) dar. In Wirklichkeit verringert sich die Sterbewahrscheinlichkeit jedoch laufend. Die Sterbewahrscheinlichkeit eines 70-jährigen Mannes im Jahr 2005 ist beispielsweise geringer als diejenige eines Gleichaltrigen im Jahr 2000 und im Jahr 2010 wird sie für den 70-Jährigen voraussichtlich noch kleiner sein. Um den Trend der zunehmenden Langlebigkeit im Rentendeckungskapital zu berücksichtigen, werden jährlich technische Rückstellungen gebildet, die bis anhin durch eine pauschale Zinsmarge von 0,5 Prozentpunkten bestimmt wurden. Auf eine genauere Modellierung der Langlebigkeit wird bei diesem Verfahren verzichtet. Im Gegensatz dazu wird in den Generationensterbetafeln die Sterbewahrscheinlichkeit auch in Abhängigkeit des Geburtsjahrgangs dargestellt, womit die Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit eines 70-jährigen mitberücksichtigt ist.
Da die Periodentafeln - wie oben dargelegt - ‚nur’ das in einer vorgegebenen Beobachtungsperiode der Vergangenheit festgestellte oder das bis zu einem bestimmten Beobachtungszeitpunkt fortgeschriebene Risikoverhalten eines Versichertenbestandes widerspiegeln und nicht das zukünftige Risikoverhalten einer noch ‚lebenden’ Generation reflektieren, enthalten die technischen Grundlagen und damit der Mindestumwandlungssatz keine Hypothesen in Form von mathematischen Modellen über das zukünftige Sterbeverhalten eines heute 65jährigen Versicherten. Auf mögliche Schwankungen im Risikoverhalten (wie beschleunigter oder verlangsamter Sterblichkeitsrückgang) können die autonomen Vorsorgeeinrichtungen reagieren, indem sie die laufenden Rückstellungen der tatsächlich beobachteten Längerlebigkeit anpassen. Da die für die Generationentafel kennzeichnenden, vorweg getroffenen Zukunftsannahmen bereits im Umwandlungssatz enthalten sind, entfällt dort die Notwendigkeit von Rückstellungen oder Nachfinanzierungen, vorausgesetzt die darin enthaltenen Annahmen haben Bestand.
29 Vgl. jedoch Publikation BVG 2005 vom Dezember 2005
30 Antrag Schmied Walter, vgl. Protokoll der Sondersession im Nationalrat vom 16.4.2002