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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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gleitenden Durchschnitte und der Forwardraten per Ende August 2004 verglich36. Per Ende Oktober 2005 beträgt der gleitende Durchschnitt der Kassazinssätze der 10-jährigen Bundesobligationen 3,20 Prozent37.
1.4.1.2 Zinsabschlag oder Renditezuschlag
Im Bericht der Arbeitsgruppe werden drei Varianten vorgestellt, die ausgehend vom risikoarmen Zinssatz einen Abschlag oder einen Zuschlag vorsehen oder ihn unverändert belassen.
Die Variante risikoarmer Zinssatz mit Sicherheitsabschlag basiert auf dem Konzept einer notwendigen Sicherheitsmarge von 0,25 Prozentpunkten, wodurch Verlustrisiken durch Kapitalmarktschwankungen und Leistungsverpflichtungen und weitere Risiken (wie Mismatching zwischen Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen, Migration von Teilbeständen zu ungünstigen Zeitpunkten) verringert werden. Mit dieser Variante soll auch die Wahrscheinlichkeit vermindert werden, dass eine Umverteilung von den Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern stattfindet, was dann der Fall ist, wenn der technische Zinssatz dauerhaft höher ist als die erwirtschaftete Anlagerendite.
In der Variante risikoarmer Zinssatz mit Renditezuschlag werden neben den Renditen von Staatspapieren auch Renditen weiterer marktgängiger Anlagen berücksichtigt. Dabei wird von einem moderaten Anteil an Aktien und Immobilien von je 12 Prozent ausgegangen, welcher unter demjenigen eines durchschnittlichen Portefeuilles einer Vorsorgeeinrichtung liegt. Die für die Berechnung des technischen Zinssatzes erweiterte Renditebasis bewirkt einen Renditezuschlag von 0,4 Prozentpunkten38. Dieser Zuschlag ist wiederum vorsichtig bemessen und basiert nicht auf historischen Beobachtungen, weil in den 90er Jahren die Aktienrenditen in beträchtlichem Masse von einer Bewertungserhöhung getrieben wurden. Anstelle des historischen Renditezuschlages von beinahe 4 Prozent wird bei den Aktien mit einem Zuschlag von 2,5 Prozent und bei den Liegenschaften von 0,8 Prozent gerechnet (12% x 2,5% + 12% x 0,8% = 0,4%).
Der Miteinbezug von Sachwerten trägt dem tatsächlichen Anlageuniversum der Vorsorgeeinrichtungen Rechnung. Indem Renditen weiterer Anlagen auch im technischen Zinssatz Eingang finden, wird den Vorsorgeeinrichtungen ein Renditeziel vorgelegt, welches einem Anlageverhalten entspricht, das der in Artikel 50 BVV 2 in Verbindung mit Artikel 71 BVG vorgeschriebenen angemessenen Risikoverteilung, insbesondere der Zuordnung der Mittel auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige, Nachachtung verschafft.
Als dritte Variante wird im Bericht eine Variante risikoarmer Zinssatz ohne Abschlag oder Zuschlag aufgeführt, die davon ausgeht, dass es bei der Wahl eines risikoarmen Zinssatzes nicht noch einen zusätzlichen Abschlag braucht, weil die Risikoexposition bereits genügend begrenzt ist und dass andererseits die Vorsorgeeinrichtung nicht mit einem Zuschlag in volatilere Anlagen gezwungen werden soll.
36 Bericht Arbeitsgruppe, Ziffer 8.1.4.1
37 SNB gleitender Durchschnitt 1.1.1996-31.12.2005
38 Bericht Arbeitsgruppe Ziffer 8.1.4.3.2