Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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In der Debatte um die Privatisierung der Swisscom AG wird die Forderung nach der Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft nicht aus den oben genannten wettbewerblichen Gründen sondern aus versorgungs- und regionalpolitischen Motiven eingebracht. Dem liegt die Sorge zugrunde, dass die Sicherstellung der Grundversorgung ohne direkte staatliche Beherrschung der Infrastrukturen nicht genügend gewährleistet sein könnte. Grundsätzlich können die Überlegungen, die zu einer wettbewerbspolitisch motivierten Netzgesellschaft angestellt wurden, auch auf eine versorgungspolitisch motivierte Netzgesellschaft übertragen werden.

Bei einer möglichen Aufspaltung der Infrastruktur der Swisscom AG in eine öffentlichrechtliche Netzgesellschaft zur Erbringung der Grundversorgungsdienste und in weitere private Gesellschaften zur Erbringung anderer Dienste wie Mietleitungen oder Mobilfunk würden die heute vorhandenen Kostenvorteile der gemeinsamen Infrastrukturnutzung zur Erbringung unterschiedlicher Dienste zerschlagen werden. Die Grundversorgungsdienste wie auch die anderen Swisscom-Dienste könnten damit gegenüber heute faktisch verteuert werden. Zudem wäre bei einer nur auf die Grundversorgung ausgerichteten Netzgesellschaft nicht gewährleistet, dass sie genügend in die Einführung von innovativen Diensten investieren würde. Ihr Auftrag wäre ja gerade die Erbringung der vom Bundesrat fest vorgegebenen Grundversorgungsleistungen und nicht die möglicherweise risikoreiche Entwicklung neuer Dienste, die nicht Inhalt der Grundversorgung sind. Das Modell wäre auch in dem Sinne schlecht mit der dynamischen Ausgestaltung der Grundversorgungsregelung vereinbar, als bei einer Erweiterung des Inhalts der Grundversorgung die nötige Infrastruktur gerade fehlen könnte respektive bei einer Streichung von Diensten Infrastruktur verkauft werden müsste.

Mit der Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft würde der Bund wieder voll in die Verantwortung bezüglich kostendeckender Erbringung von Grundversorgungsdiensten und der damit verbundenen Technologiewahl genommen. Er würde damit erneut Aktivitäten übernehmen, die er mit der Marktöffnung in der Telekommunikation bewusst marktnahen Unternehmen überliess. Letztlich besteht die Gefahr, dass mit der Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft die Marktöffnung in der Telekommunikation zumindest betreffend die Infrastrukturen wieder zurückgenommen würde. Die mehrheitlich positiven Erfahrungen seit 1998 wie sinkende Telekompreise und ein deutlich vielfältigeres Angebot sprechen gegen eine solch tief greifende Umkehr in Richtung staatlicher Erbringung von Telekomdiensten.

Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft würde den Wert der zu privatisierenden Swisscom AG zudem massiv reduzieren, verblieben doch wesentliche Elemente der Infrastruktur der Swisscom AG beim Staat.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft im Fernmeldebereich für die Schweiz nicht empfiehlt. Der Telekomsektor weist eine zu hohe Dynamik auf, als dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt hochwertige, international konkurrenzfähige und effizient bereitgestellte Fernmeldedienste besser sicherstellen könnte als private Unternehmen.