Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten
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2 Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung
2.1 Öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft
Es wird eine neue öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft geschaffen, in welche das Festnetz der Swisscom AG ausgegliedert wird.
Die Swisscom AG ist ein sogenannt vertikal integriertes Unternehmen, das Netzinfrastrukturen betreibt und damit unterschiedliche Dienste erstellt und vermarktet. Die Netzbestandteile können häufig für verschiedene Dienste genutzt werden. So dient beispielsweise das Verbindungsnetz der Swisscom der Bereitstellung von Diensten der Grundversorgung (insb. Festnetztelefonie), von Mietleitungen, von Breitbanddiensten und teilweise auch von Mobilfunkdiensten. Entsprechend können die Kosten der Netzbestandteile sowie die Gemeinkosten auf verschiedene Dienste aufgeteilt werden. Die vertikale Integration kann somit für Swisscom einen Vorteil gegenüber Konkurrenten darstellen, die nicht über dieselbe Struktur verfügen.
In der Wettbewerbstheorie wird bei vertikal integrierten Infrastrukturunternehmen zuweilen die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll wäre, die Firmen aufzubrechen, wenn sich bei der Infrastruktur oder Teilen davon kein Wettbewerb einstellt („natürliche Monopole“). Der „monopolistische“ Teil der Infrastruktur könnte dabei in eine öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft ausgegliedert werden. Die Netzgesellschaft müsste ihre Vorleistungsprodukte allen Diensteanbietern zu gleichen Bedingungen bereitstellen, so dass der Wettbewerb bei der Diensteerbringung an die Endkunden spielen könnte. Die Netzgesellschaft hätte keine direkten Beziehungen zu den Endkunden.
Zur Debatte steht die Idee einer Netzgesellschaft grundsätzlich bei allen Netzwerksystemen, bei denen entsprechende Wettbewerbsprobleme auftreten können (z.B. Stromversorgung, Schienennetze, Telekommunikation). Am Beispiel der Stromversorgung lässt sich dies verdeutlichen. Es macht wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, zwei Höchstspannungs-Überlandleitungen nebeneinander zu verlegen, weshalb im Strommarkt eine gesamtschweizerische Netzgesellschaft auf Höchstspannungsebene (Swissgrid) geschaffen wurde.
Netzgesellschaften eignen sich jedoch nicht für alle Infrastrukturbereiche gleich gut. Zwischen der Stromversorgung und Telekommunikation bestehen beispielsweise grosse Unterschiede in Bezug auf das Innovationstempo und auf die technische Komplexität. Die OECD hat eine Studie zur Schaffung von Netzgesellschaften in der Festnetz-Telekommunikation erstellt, die auf die Besonderheiten des Telekomsektors eingeht1. Ausgangspunkt dafür war die Beobachtung, dass sich in den OECD-Ländern der gewünschte Wettbewerb bei den Anschlussnetzen nur zögerlich entwickelt. Dennoch zweifelt die OECD daran, dass sich in der Telekommunikation die Schaffung einer Netzgesellschaft rechtfertigen lässt. Es könnten bei der Planung von Investitionen der Netzgesellschaft Koordinationsprobleme mit den getrennt arbeitenden Diensteanbietern entstehen, was sich innovationshemmend auswirken dürfte. Die volkswirtschaftlichen Kosten einer erzwungenen Aufteilung der ehemaligen Monopolisten in eine Netzgesellschaft und in eine Dienstegesellschaft wären vermutlich höher als der sich ergebende Gewinn aus der gestiegenen Wettbewerbsintensität. Die OECD schlägt stattdessen vor, die gängigen Regulierungsinstrumente wie die Entbündelung der letzten Meile konsequent umzusetzen und den Wettbewerb auf diese Weise voranzutreiben.
1 DSTI/ICCP/TISP(2002)13/FINAL: „The benefits and costs of structural separation of the local loop“