Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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Ausrichtung des Unternehmens, finanzielle und personelle Ziele sowie Leitplanken für Kooperationen und Beteiligungen.

Das Kapitel über die allgemeine Ausrichtung des Unternehmens hält die Ziele des Bundesrates für die einzelnen Gruppengesellschaften von Swisscom fest. Weiter wird erwähnt, dass Swisscom wettbewerbsfähig bleiben, betriebswirtschaftlich geführt werden und kundenorientiert arbeiten soll. Was die Grundversorgung betrifft, erwartet der Bundesrat, dass Swisscom diese sicherstellt und sich für eine zukünftige Konzession, welche die Weiterführung dieser Aufgabe ermöglicht, bewirbt. Weitere Bestimmungen zur Grundversorgung sind in den strategischen Zielen nicht enthalten. Die finanziellen Ziele umfassen Vorgaben zur Sicherung des Unternehmenswertes, zur Ausschüttungspolitik sowie eine Bestimmung über die maximal mögliche Verschuldung des Unternehmens. Swisscom soll demgemäss frei verfügbare Mittel den Aktionären ausschütten und die ausschüttbaren Reserven auf höchstens eine Milliarde reduzieren. Zudem muss sie die Nettoverschuldung auf höchstens das Anderthalbfache des EBITDA6 gemäss konsolidierter Rechnung begrenzen. In den personellen Zielen wird u.a. festgehalten, dass der Bundesrat eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik und eine zeitgemässe Lehrlingsausbildung erwartet. Der Abschnitt über Kooperationen und Beteiligungen legt fest, dass Swisscom Beteiligungen nur eingeht, wenn diese langfristig zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Swisscom darf sich nicht an ausländischen Telekommunikationsgesellschaften mit einem Grundversorgungsauftrag beteiligen. Übrige Beteiligungen im In- und Ausland sind jedoch möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen. Swisscom hat aufgrund der Bestimmungen zu den finanziellen Zielen aus heutiger Sicht einen maximalen zusätzlichen Verschuldungsspielraum von rund 5 Milliarden. Damit schränkt der Bund während der Übergangsfrist bis zum Verkauf seiner Beteiligung seine Risiken auf ein für ihn akzeptables Mass ein.

Im Falle von signifikanten Änderungen der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder technologischen Rahmenbedingungen kann der Bundesrat die strategischen Ziele nach Rücksprache mit Swisscom anpassen.

Der Verwaltungsrat hat dem Bundesrat am Ende jedes Geschäftsjahres über die Erreichung der strategischen Ziele Bericht zu erstatten. Die Prüfung der Zielerreichung wird anhand eines mit Swisscom vereinbarten Kennzahlensystems durchgeführt.

Die strategischen Ziele sind von der Strategie der Unternehmung selbst zu unterscheiden. Der Hauptaktionär soll sich auf die grundsätzliche Ausrichtung beschränken und die operative Führung der Unternehmung den dafür vorgesehenen Organen überlassen. Die strategischen Ziele fliessen somit in die Unternehmensstrategie der Swisscom AG ein.

Staatsvertreter im Verwaltungsrat

Gemäss Statuten der Swisscom darf der Bund zwei Vertreter in den Verwaltungsrat abordnen, wobei zur Zeit nur ein Bundesvertreter im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Die vom Bund abgeordneten Verwaltungsratsmitglieder haben dieselben Rechte und

6 Die englische Abkürzung EBITDA bezeichnet das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).