Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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Swisscom AG oder einzelne ihrer Tochtergesellschaften aufgrund ihrer eingeschränkten Allianzfähigkeit die für das langfristige Überleben kritische Grösse nicht erreichen.

- Reduktion des finanziellen Risikos

Die gesetzliche Verankerung der Mehrheitsbeteiligung setzte den Bund nach Auffassung des Bundesrates einem zu grossen, nicht diversifizierten Risiko aus. Deshalb schien ihm auch aus rein finanzieller Sicht eine deutliche Reduktion des Bundesanteils angezeigt.

- Sicherstellung der Grundversorgung

Die Grundversorgung war bereits 2001 durch das FMG breit abgesichert und dementsprechend auch ohne die Beteiligung des Bundes an der Swisscom AG sichergestellt.

Ausgestaltung der Vorlage

Mit dem vorgeschlagenen neuen Absatz 4 in Art. 92 der Bundesverfassung sollte dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, über Art und Umfang von Beteiligungen an konzessionierten Telekommunikationsunternehmungen zu entscheiden. Damit hätte er zu einem geeignet erscheinenden Zeitpunkt und bei Notwendigkeit seine Beteiligung an Swisscom abgeben können. Die Verfassungsbestimmung liess aber die Möglichkeit einer Minderheitsbeteiligung offen. Zur Absicherung der volkswirtschaftlichen Risiken (Verschiebung von Entscheidzentren und von wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen ins Ausland) wurden befristete, in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung festgelegte Kontrollrechte zur Diskussion gestellt.

Die auf acht Jahre nach Abgabe der Bundesmehrheit befristeten Kontrollrechte hätten dem Bundesrat zu gewissen Geschäftsvorfällen bei Swisscom ein Vetorecht eingeräumt:

- Zum einen zu einer Beteiligung von Dritten von mehr als 20% an der Swisscom

AG oder an ihren massgeblichen Tochtergesellschaften, und

- zum anderen zur Veräusserung von Teilen der Gesellschaft, für

Zusammenschlüsse massgeblicher Teile der Gesellschaft mit Dritten sowie für Beschlüsse, die direkt oder indirekt eine Verlagerung von wesentlichen Geschäftsaktivitäten ins Ausland zur Folge gehabt hätten.

Ergebnis der Vernehmlassung

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Swisscom wurde insgesamt begrüsst, doch die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auch auf unübersehbare Kritik. Die Bedenken betrafen vor allem die Sicherstellung der Grundversorgung und zum Teil die sicherheitspolitischen Bedürfnisse des Landes. Die befristeten Kontrollrechte wurden von mehreren Vernehmlassungsteilnehmern nur beschränkt als hinreichende Alternative zum Eigentum an der Unternehmung akzeptiert und von anderen als für die Unternehmensentwicklung hemmend bezeichnet. Ferner bestand unter den Vernehmlassungsteilnehmern kein Konsens über die Ausgestaltung (Dauer, Ausmass) dieser Sonderrechte.