Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 11 Seiten
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rung der Informationspflicht des Bundesrates sowie der Informationsgrundsätze; gleichzeitig legt er jedoch grossen Wert darauf, dass der Bundesrat mit der Vorlage in seinen Informationsmöglichkeiten nicht zu stark eingeschränkt werden darf. Demgegenüber stimmt der Kanton GR dem Vorentwurf nur unter dem Vorbehalt zu, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit die Einhaltung der statuierten Informationsgrundsätze durch den Bundesrat einer bundesgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist.
16 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Vorentwurf ab21:
Für 5 Kantone22 ist die vorgeschlagene Regelung überflüssig und engt den Handlungsspielraum des Bundesrates zu sehr ein; die bestehende Rechtsprechung und die bestehenden Grundsätze seien für eine objektive Information des Volkes ausreichend. Zudem lasse sich das Engagement des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen nicht standardisieren23.
Für den Kanton AI sind die in Art. 10a des Vorentwurfes festgelegten Kriterien derart weit gefasst, dass sie den Bundesbehörden einen allzu grossen Spielraum lassen. Auf die Unterbreitung der Vorlage als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" soll daher verzichtet werden.
2 Parteien24 bejahen zwar den Handlungsbedarf im Bereich der Information vor Abstimmungen. Sie erachten den vorliegenden Vorentwurf einer Änderung des BPR jedoch als ungenügend25 bzw. kritisieren die falsche Stossrichtung26. Die EDU verlangt, den Informationsauftrag im Gesetz präziser zu definieren und abzugrenzen. Zudem soll Bundesrat und Bundesverwaltung unter anderem untersagt werden, sich ausser mit den offiziellen Abstimmungsunterlagen und Internetplattformen in Abstimmungskampagnen mit Bundesmitteln zu engagieren. Ferner seit gesetzlich festzuhalten, dass die mit Konzessionsgebühren finanzierten elektronischen Medien - nebst eigener Berichterstattung über den Inhalt der Abstimmungsvorlagen und eigenen redaktionellen Kommentaren - als Plattform für die ausgewogene und sachliche Darstellung der verschiedenen Meinungen zu den Abstimmungsvorlagen zu dienen haben. Für die SVP hat sich der Bundesrat in den letzten Jahren immer mehr von der langjährigen Praxis einer zurückhaltenden Information und damit der Garantie einer freien Willensbildung nach Art. 34 Abs. 2 BV entfernt, weshalb sie eine Regelung grundsätzlich begrüsst. Der Vorentwurf geht jedoch für sie in die falsche Richtung. Daneben kritisiert die SVP auch, dass der Entwurf einige heikle und unklare Formulierungen enthalte. So sei die kontinuierliche Information eben gerade nicht Aufgabe des Bundesrates. Auch die Begriffe sachlich, transparent und verhältnismässig sind nach Ansicht der SVP rechtlich nicht genügend bestimmt. Sie vertritt zudem den Standpunkt, dass Abstimmungskämpfe von den politischen Parteien, Komitees und Verbänden geführt werden sollen und nicht von Bundesrat und Bundesverwaltung. Sollte der Vorentwurf vom Parlament unverändert verabschiedet werden, überlegt sich die SVP die Unterstützung der Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda".
21 SZ, FR, SO, BL, AI, TG; SVP, EDU; VBB; CP, AGK, 5 private Vernehmlassungsteilnehmer.
22 SZ, FR, SO, BL, TG.
23 SO, BL, TG.
24 SVP, EDU.
25 EDU.
26 SVP.