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Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 7 Seiten
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Leistungen des Bundes - V des EJPD 341.14 schaft, Freizeit, Sport 5 Aufnahme und Austritt 1,93700
6 Wohnen 29,63700
7 Ausbildung/Beschäftigung 14,83100
8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 9,53700
Garagen
Gesamtfläche pro Platz 72,8
Art. 11 Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft Der Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft beträgt 300 000 Franken.
Art. 12 Zuschlag für den Neubau einer Turnhalle
Der Zuschlag für eine Turnhalle beträgt 800 000 Franken.
Art. 13 Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage
Der Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage beträgt 25 Prozent von BKP 1 - 3 und 5 des Bereichs 7.
Art. 14 Zuschläge für Produktionswerkstätten
Für die für eine Produktionswerkstätte benötigte Mehrfläche wird ein Zuschlag gewährt. Für eine Mehrfläche ab 25.1 bis 55 m2 wird ein Zuschlag von 100 Prozent, über 55 m2 ein solcher von 200 Prozent des Pauschalwertes des Bereichs 7 angerechnet.
Art. 15 Zuschlag für Kleinheime
Der Zuschlag für Heime mit einer Platzzahl von gleich oder unter 15 Plätzen beträgt 10% von BKP 1 - 3 und 5.
Art. 16 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP 4) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten 6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1 - 3 und 5 pro Platz.
Art. 17 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1 - 3 und 5 pro Platz.