Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 6 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Veränderung der Bedrohung durch den Terrorismus (vor allem die anhaltenden Folgen für den langfristigen Sicherungsaufwand) sind der Hintergrund für den Entscheid des Bundesrates, die Fähigkeiten der Armee für subsidiäre Einsätze und die Raumsicherung zu verstärken. Zusammen mit den finanziellen Einschränkungen, die sich aus den beiden EP 03 und 04 ergaben führte dies zu einer Redimensionierung der Mittel zur Abwehr eines Angriffs auf unser Land. Damit muss die am 01.01.2004 in Kraft getretene Verordnung über die Armeeorganisation angepasst werden.

Der Bundesrat beauftragte daher das VBS, eine Teilrevision der AO (BV) von Art 6, 7 und 13 durchzuführen. Die Anhörung dauerte bis zum 3. April 2006.

2 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Teilrevision wird als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen. Drei der vier Bundesratsparteien, die Kantone (ohne Zürich), die Mehrheit der militärischen Verbände1 und verschiedene Organisationen2 befürworten die Teilrevision. Teilweise geschieht das unter gewissen Einschränkungen. Die SP verlangt beispielsweise weiterführende Reformen nach dem Entwicklungsschritt 2008/2011 und lehnt einen Armeeeinsatz im Innern (Verpolizeilichung) ab. Auch die SOG unterstützt die Stossrichtung des Entwicklungsschrittes 2008/2011, äussert im Detail jedoch grosse Vorbehalte, weil für sie die Folgerichtigkeit des Schrittes noch nicht nachvollziehbar bewiesen ist.

Die SVP, die Grünen, die FDP des Kantons Zürich, der Kanton Zürich, die AUNS, sowie verschiedene Organisationen3 und Einzelpersonen lehnen den Entwicklungsschritt grundsätzlich ab. Sie bezweifeln insbesondere seine Verfassungsmässigkeit, sehen das Milizsystem in Gefahr, verlangen eine Korrektur des Abbaus der Verteidigungskräfte oder halten den Schritt für neutralitätspolitisch (Annäherung an NATO und EU) falsch. Von Gegnern wird eine Phase der Konsolidierung der Armee XXI (Fehlerkorrekturen) und kein weiterer Ab- oder Umbau verlangt. Sie verlangen, wie die SOG, zuerst die Erstellung und Diskussion eines sicherheitspolitischen Grundlagepapiers. Der Kanton Zürich bemängelt das Fehlen von echten Varianten. Den Grünen geht der Entwicklungsschritt viel zu wenig weit, da nach wie vor Kräfte für die Landesverteidigung vorgesehen sind.

Die in der Botschaft dargestellte Analyse der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen wird von den Anhörungsteilnehmern geteilt. Im Detail werden unter anderem Vorbehalte gegenüber den beschriebenen Entwicklungen im Bereich Terrorismus gemacht.

Die Schwergewichtsverlagerung von Verteidigung auf Raumsicherung ist nicht unumstritten. Die CVP, die Kantone und Teile der wertkonservativen Gegner (Pro Militia) des Entwicklungsschrittes 2008/2011 begrüssen sie. Die Linke (SP, Grüne,

1 Kantonaler Unteroffiziersverband Zürich&Schaffhausen, SUOV, VSMK, AVIA, Panzer OG sind gegen die Teilrevision; 2 VSWW, AGOS, GSoA befürworten; 3 Pro Militia, AWM, Pro Libertate, Aktion Aktivdienst, Swissmem, Economiesuisse, Institut Felsenegg und AUNS lehnen ab. Die Haltung der Lega dei Ticinesi ist nicht klar ablehnend.