Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 6 Seiten
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tone (Gebirgskantone ohne GR), die FDP Schweiz verlangen auch die Bewahrung der Gebirgsinfanteriebrigaden (3). Die aus militärischer Sicht notwendige Flexibilität ist aus ihrer Sicht durch die Benennung der Brigaden nicht beeinträchtigt, da die für den Einsatz notwendigen Bataillone trotzdem flexibel zugeteilt werden können.
Die Grünen verlangen einen stärkeren Abbau, oder gar den Verzicht auf Truppenteile die auf eine herkömmliche militärische Bedrohung ausgerichtet sind.
Der VSWW verlangt, dass nur von 8 Brigadestäben gesprochen wird und die Reservebrigaden so nicht ausdrücklich genannt werden.
3.3 AO Art. 6 Abs. 3
3.3.1 Befürworter
Der Art. 6 Abs. 3 wird von den Kantonen, SP, FDP Schweiz, CVP, sowie von der SOG begrüsst.
3.3.2 Vorschläge der Befürworter
Aufgrund der Beibehaltung in h müsste auch hier wieder präzise von den Brigaden gesprochen werden (SOG).
3.3.3 Gegner
Der VSWW verlangt die Streichung des Absatzes, weil in Abs. 1 Bst. h von Brigadestäben gesprochen wird und die Ausbildung derselben und der Brigaden ohnehin Aufgabe des Heeresstabes ist. Die Unterstellungsmöglichkeiten von Truppenkörpern unter Territorialregionen muss damit nicht speziell erwähnt werden.
3.4 AO Art. 6 Abs. 4
3.4.1 Befürworter
Der Art. 6 Abs. 4 wird von den Kantonen, der FDP Schweiz, CVP und SP, sowie der SOG begrüsst.
3.4.2 Gegner
Der VSWW verlangt die Nennung der Möglichkeit zur Unterstellung unter einen multinationalen Stab.
3.5 AO Art. 7 Abs. 2
3.5.1 Befürworter
Der Art. 7 Abs. 2 wird von den Kantonen, FDP Schweiz, CVP und SP, sowie der SOG begrüsst.