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Vernehmlassung 2006/12: Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010 · 7 Seiten

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2. Abschnitt: Organisation

Art. 4 Trägerschaft

1 Träger von www.ch.ch sind der Bund, die beteiligten Kantone und die durch sie vertretenen Gemeinden.

2 Der Bund ist für den Betrieb von www.ch.ch zuständig.

3 Die Kantone beteiligen sich mit ihrem Angebot an www.ch.ch und setzen sich dafür ein, dass ihre Gemeinden sich mit ihrem Angebot ebenfalls daran beteiligen. Sie sind verantwortlich für die Kommunikation und Koordination mit den Gemeinden.

4 Die Kantone bezeichnen je eine Anlaufstelle. Diese sorgt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kantone für:

a. die Vermittlung der fachlich kompetenten Ansprechpersonen aus Kanton und Gemeinde für die Lieferung von fachtechnischen Informationen und Informationen zum Inhalt;

b. die Sicherstellung der Pflege und Aktualisierung der Inhalte ihrer Seiten und Systeme gemäss den rechtlichen Vorgaben und den gemeinsamen Standards für www.ch.ch;

c. die aktive Unterstützung der Kommunikationsmassnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit von ch.ch bei den Benutzerinnen und Benutzern;

d. die Sicherstellung des Informationstransfers innerhalb der Kantone und falls gewünscht zu den Gemeinden.

Art. 5 Operative Aufgaben

1 Die Sektion Elektronischer Behördenverkehr der Bundeskanzlei (Web BK) betreibt im Auftrag des Bundes und der Kantone das Schweizer Portal www.ch.ch. Die Sektion ist auf Seiten Bund Anlaufstelle für die Kantone.

2 Die Bundeskanzlei stellt die für den Betrieb von www.ch.ch notwendigen administrativen Dienste zur Verfügung.

3 Für die Kosten der zu erfüllenden Aufgaben wird jährlich ein Budget erstellt.

Art. 6 Aufgaben der Sektion Web BK

1 Die Sektion Web BK führt die sich aus dem Leistungsauftrag ergebenden Arbeiten aus.