Vorlage

Vernehmlassung 2006/12: Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010 · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

aufgeteilt. Der durch die einzelnen unterzeichnenden Kantone zu leistende Beitrag darf den im Anhang aufgeführten Betrag nicht übersteigen.

2 Die Jahreskosten werden jährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft die von der Sektion Web BK vorgelegte Jahresrechnung zuhanden des Steuerungsausschusses.

5. Abschnitt: Schiedsverfahren Art. 11 Zuständigkeit

Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind durch die Vertragsparteien dem

Schiedsgremium zu unterbreiten.

Art. 12 Zusammensetzung des Schiedsgremiums

Das Schiedsgremium besteht aus insgesamt drei Personen. Jede Partei ernennt eine Person, und diese wählen die dritte.

Art. 13 Sitz

Der Sitz ist die Stadt Bern.

Art. 14 Entschädigung

Die Entschädigung der Mitglieder des Schiedsgremiums bemisst sich nach der

Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996 1.

Art. 15 Verfahren

1 Die Vertragsparteien reichen ihre Anträge in Schriftform ein.

2 Auf das Verfahren finden sinngemäss die Bestimmungen des BG vom 20.12.1968 über das Verwaltungsverfahren Anwendung 2. Das Schiedsgremium unterbreitet den Parteien in jedem Fall einen Vergleichsvorschlag, mit dem das Verfahren gütlich abgeschlossen werden kann. Wird dieser von einer Partei abgelehnt, entscheidet das Schiedsgremium nach Recht und Billigkeit im Sinn von Art. 4 ZGB 3.

1 SR 172.31

2 SR 172.021

3 SR 210