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Vernehmlassung 2006/12: Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010 · 7 Seiten
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6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 16 Inkrafttreten
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Bund und jedem Kanton abgeschlossen. Sobald die Vereinbarung von 18 Kantonen unterzeichnet und im Bundesblatt veröffentlicht worden ist, tritt sie in Kraft. Für später unterzeichnende Kantone tritt sie mit der Veröffentlichung ihres Beitritts im Bundesblatt in Kraft.
Anhang: Liste der jährlichen Maximalbeiträge der Kantone
Bern, 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2006 Im Namen des Regierungsrates
Der Regierungspräsident
Der Staatsschreiber