Stellungnahmen

Vernehmlassung 2006/122: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) · 12 Seiten

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Approbation et mise en œuvre de l’échange de notes entre la Suisse et l’UE concernant la reprise du règlement (CE) no 2007/2004 du Conseil portant création de FRONTEX (développement de l’acquis de Schengen ; résultat de la procédure de consultation); Anhang 2; Liste der Stellungnahmen

Kantonale Stellen, Services cantonaux, Uffici cantonali

ZH Die vorgesehene internationale Zusammenarbeit im Bereich

der grenzpolizeilichen Massnahmen erachtet der Regierungsrat als sinnvoll und wichtig für die effiziente Umsetzung der betreffenden Vorschriften.

BE Der Regierungsrat begrüsst die Übernahme des neuen

Schengen-Rechts und kann dem vorliegenden Bundesbeschluss zustimmen. Die Kanton Bern wird mit dem Flughafen Bern-Belpmoos über eine einzige Aussengrenze verfügen und ist nur marginal betroffen. Die Flughafenpolizei verfügt über keine Logistik, die von anderen Orten sinnbringend eingesetzt werden könnten. Auf der anderen Seiten kann von FRONTEX namentlich in Form von Risikoanalysen und der Koordination von Rückführungen durchaus eine Unterstützung erwarten werden, die für die polizeiliche Arbeit interessant und von direktem Nutzen ist.

LU Der Kanton Luzern ist einverstanden mit der Übernahme der

FRONTEX. Von der Agentur verspricht er sich eine bessere Koordination und Bekämpfung der illegalen Einreise in den Schengen-Raum.

UR Der Kanton Uri begrüsst die Beteilung der Schweiz an der Eu-

ropäischen Agentur FRONTEX die zu einem Plus an innerer Sicherheit beitragen soll. Die vorgeschlagenen Änderungen sind sinnvoll, zweckdienlich und werden unterstützt.

SZ Der Regierungsrat hat ein Interesse an einem einheitlichen

und hohem Kontroll- und Überwachungsniveau zum Schutz vor äusseren Gefahren, zur Wahrung der inneren Sicherheit und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Der Regierungsrat erachtet die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit eines solchen Koordinationsorgans grundsätzlich als gegeben und teilt die Einschätzung, dass dessen Bedeutung noch zunehmen wird. Die Vorlage spricht sich allerdings nicht darüber aus, ob die Kantone ihrerseits zur direkten Zusammenarbeit

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