Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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Franken auf zirka 5,4 Milliarden Franken geschätzt.202 Davon entfallen 1,2 Milliarden Franken auf die taxe occulte auf den Wohnbauinvestitionen und 4,2 Milliarden Franken auf die übrige taxe occulte.
Bei diesen Berechnungen ist die taxe occulte auf den Wohnbauinvestitionen und der übrigen taxe occulte unterschieden. Der Grund dafür ist, dass Erstere weit weniger verzerrend wirkt als Letztere. Die taxe occulte auf den Wohnbauinvestitionen kann als Proxy für den Gegenwartswert der Steuer, die auf dem Strom der Dienstleistungen im Wohnungswesen erhoben werden müsste, verstanden werden. Im Vergleich zur unechten Befreiung in anderen Wirtschaftszweigen ist das Proxy der Wohnbauinvestitionen vergleichsweise gut, da es sehr konsumnahe ist. Lediglich die letzte Stufe der Wertschöpfungskette, die Dienstleistungen im Wohnungswesen einschliesslich der Wertsteigerung der Liegenschaft entgeht der Besteuerung.
Im Modul “Einheitssatz” sinkt die taxe occulte auf 3,5 Milliarden Franken. Die Wohnbauinvestitionen bestreiten davon 1,0 Milliarden Franken und die übrige taxe occulte 2,5 Milliarden Franken. Die Gründe dafür sind einerseits der Abbau der unechten Befreiungen, welcher die Steuerbasis der taxe occulte verringert, und anderseits die Senkung der Steuerlast auf dieser Steuerbasis, weil die taxe occulte nun aus dem Einheitssatz von 6,0 Prozent und nicht mehr überwiegend aus dem bisherigen Normalsatz von 7,6 Prozent entspringt. Die Aufhebung eines Teils der unechten Befreiungen und der Übergang zum Einheitssatz bringt somit eine deutliche Verlagerung der Steuerlast weg von den Vorleistungen und Investitionen (taxe occulte) hin zum Konsum.
Unter der Annahme, dass sämtliche steuerbedingten Veränderungen der Preise unmittelbar an die Abnehmer weitergegeben werden, sind damit die folgenden Effekte verbunden:
∑ Kurzfristig ändert die Verlagerung der Steuerlast von den Vorleistungen auf den
Konsum an den Konsumentenpreisen nichts. Die Produktionskosten sinken um die taxe occulte, was durch die höhere Belastung des Konsums gerade wieder ausgeglichen wird. Bei einer Verlagerung der Steuerlast von den Investitionen auf den Konsum ist die Lage der Dinge etwas komplizierter. Zwar trifft es zu, dass die Kapitalkosten vollständig entsteuert sind, wenn einem Unternehmen die volle Einlageentsteuerung gewährt wird; dementsprechend geht davon keine Veränderung der Konsumentenpreise aus. Allerdings bedingt die Finanzierung der Einlageentsteuerung einen – zeitlich beschränkt – geringfügig höheren Einheitssatz der Mehrwertsteuer, der kurzfristig die Konsumentenpreise leicht anhebt. Bei den weiterhin unecht befreiten Sektoren verbleibt eine taxe occulte auf den Investitionen, wenn auch nun zum niedrigeren Einheitssatz statt zum Normalsatz. Dadurch verringern sich die Kapitalkosten, was allerdings nur allmählich zum Tragen kommt. Besonders lang ist der Anpassungsprozess bei den Wohnbauinvestitionen. Die infolge der Reform reduzierte taxe occulte auf ihnen bewirkt niedrigere Preise für Neubauten, die mit der fortschreitenden Erneuerung des Wohnungsbestandes – mit grosser Verzögerung – auf die Wohnungsmieten durchschlagen. Demgegenüber wirkt sich die Gegenfinanzierung zur Absenkung der taxe occulte in Form einer höheren Steuerlast auf dem Konsum sofort auf die Konsumentenpreise aus. Von daher ist unmittelbar nach Einführung der Reform mit leicht höheren Konsumentenpreisen zu rechnen.
202 Im Jahr 2005 hat das Aufkommen der Mehrwertsteuer 18 Mrd. Franken überschritten. Entsprechend dürfte die taxe occulte auf gut 5,7 Mrd. Franken angestiegen sein.