Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Senkungen des Steuersatzes sowie der Wegfall von taxe occulte201 bei den bisher unecht befreiten und nun zum Einheitssatz steuerbaren Leistungen vollumfänglich auf die Konsumentenpreise durchschlagen.

Nachfolgender Tabelle kann entnommen werden, dass im Jahr nach der Einführung des Moduls „Einheitssatz“ mit einer Erhöhung der Konsumentenpreise um rund 0,323 Prozent zu rechnen ist:

Auswirkungen des Moduls "Einheitssatz" auf den Landesindex der Konsumentenpreise Gewicht Neuberechneter Veränderung Beitrag Index in % Total 100.000 100.3226 0.323 0.323

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 10.998 103.5156 3.516 0.387 Alkoholische Getränke und Tabak 1.962 98.5130 -1.487 -0.029 Bekleidung und Schuhe 4.259 98.5130 -1.487 -0.063 Wohnen und Energie 25.175 99.5993 -0.401 -0.101 Hausrat und laufende Haushaltführung 4.335 98.5883 -1.412 -0.061 Gesundheitspflege 16.719 102.3273 2.327 0.389 Verkehr 10.286 98.6967 -1.303 -0.134 Nachrichtenübermittlung 2.636 98.6426 -1.357 -0.036 Freizeit und Kultur 9.242 100.6761 0.676 0.062 Erziehung und Unterricht 0.663 103.6955 3.696 0.025 Restaurants und Hotels 9.009 99.0445 -0.955 -0.086 Sonstige Waren und Dienstleistungen 4.716 99.3722 -0.628 -0.030

Allerdings hat sich sowohl beim Übergang von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer im Jahre 1995 als auch bei der Erhöhung der Steuersätze zugunsten der AHV im Jahre 1999 gezeigt, dass die Steuererhöhungen nicht vollumfänglich auf die Konsumenten überwälzt werden (können). Gemäss Bundesamt für Statistik konnten im Jahr 1995 nur rund drei Viertel des berechneten maximalen Effektes festgestellt werden und im Jahr 1999 waren es gar nur zwei Drittel. Dies ist nicht weiter verwunderlich, hängen doch die Überwälzungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten von den Marktverhältnissen für jedes Gut und jede Dienstleistung ab. Es ist daher anzunehmen, dass auch die bei der Einführung eines Einheitssatzes entstehenden Steuermehrbelastungen zu nur rund 70 % auf die Konsumenten überwälzt werden würden.

3.2.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Im Status quo stammen nur etwa zwei Drittel der Einnahmen aus der Steuer aus dem Ausgangsumsatz (Output-Steuer); im Übrigen ist sie eine Input-Steuer. Diese lastet auf dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen (Input) des Unternehmens beziehungsweise des Gemeinwesens, indem dieses die bezahlte Input-Steuer gar nicht oder nicht vollständig als Vorsteuerabzug anrechnen kann. Damit ergibt sich eine taxe occulte auf Vorleistungen und Investitionen. Auf Basis von Daten für das Jahr 2001 wird die taxe occulte bei einem Gesamtsteueraufkommen von 17 Milliarden

201 Die wegfallende taxe occulte wurde von der ESTV geschätzt.