Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Glossar
• Abgeltungen Abgeltungen sind finanzielle Leistungen des Bundes an Dritte.
Sie dienen zur Milderung oder zum Ausgleich von Lasten, die sich aus der Erfüllung von bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben oder öffentlich-rechtlichen Aufgaben ergeben, die dem Empfänger vom Bund übertragen wurden.
• Bevorschussungslimite Begrenzung der Gewährung der Vorschüsse über die Bestandes-
rechnung des Bundes an den FinöV-Fonds.
• Darlehen Auch: Variabel verzinsliche, bedingt rückzahlbare Darlehen.
Diese Darlehen werden den Bahnen zum Beispiel für betriebsnotwendige Investitionen gewährt, die sie nicht aus Abschreibungsmitteln tätigen können. Die zinslosen Darlehen müssen – abgesehen von klar festgelegten Ausnahmenfällen – von den Infrastrukturbetreiberinnen nicht verzinst und zurückgezahlt werden.
• Erweiterungsinvestitio- Investitionen zur Erweiterung des Bahnnetzes. Für das der SBB
nen wird dies im Rahmen der Leistungsvereinbarung Bund – SBB geregelt..
• Erweiterungsoptionen Regionale Angebotserweiterungen zum Verkehrsangebot ZEB
• Fahrzeit Zeit, welche ein Zug für die direkte (umsteigefreie) Verbindung
zwischen A und B benötigt (ohne Haltezeiten).
• Fernverkehr Nationaler und internationaler Verkehr zwischen den Grosszent-
ren, der eigenwirtschaftlich, das heisst ohne Abgeltungen betrieben wird.
• Finanzrechnung Bestandteil der Staatsrechnung. In der Finanzrechnung werden
die Ausgaben und die Einnahmen eines Rechnungsjahres zusammengefasst und saldiert. Die Finanzrechnung ist das zentrale Führungsinstrument für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts.
• FinöV-Beschluss Am 29. November 1998 von Volk und Ständen angenommener
Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV); regelt die Finanzierung der vier grossen Infrastrukturvorhaben zur Modernisierung der Schweizer Bahnen: BAHN 2000, NEAT, HGV-Anschluss, Lärmsanierung der Schweizer Bahnen.
• FinöV-Fonds Fonds zur Finanzierung der FinöV-Projekte (Bundesbeschluss
und Fondsreglement vom 9. Oktober 1998). Der Fonds wird über