Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 6 Seiten

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Bei den erlaubten Tätigkeiten für medizinische Laborantinnen und Laboranten wurden Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der französischen Version korrigiert.

2.2.4 Anhang 5

Auf Antrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) werden im Anhang 5 Anpassungen an das Konzept Bevölkerungsschutz vorgenommen.

2.3 Erläuterungen zu den aufzuhebenden Erlassen

2.3.1 Prüfungsreglement des EDI vom 1. Februar 1977 über Strahlenschutz für Zahnpraktiker und ausländische Zahnärzte

Seit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StSV) gibt es diese Art von Strahlenschutzprüfungen nicht mehr. Heute existieren zu diesem Zweck Kurse, die vom BAG anerkannt werden.

2.3.2 Verordnung vom 25. Mai 1981 über Vergütungen an Lehrkräfte in Strahlenschutzkursen des Bundes

Strahlenschutzkurse werden heute nicht mehr vom Bund durchgeführt, sondern von Schulen, welche für die Vergütung ihrer Lehrkräfte selber verantwortlich sind.

2.3.3 Verfügung des EDI vom 12. September 1969 über den Strahlenschutz in Atomkernforschungsinstituten

Der Strahlenschutz in Atomkernforschungsinstituten ist heute im Strahlenschutzgesetz, in der Strahlenschutzverordnung, im Kernenergiegesetz und der Kernenergieverordnung geregelt.