Vorlage VDSZ

Vernehmlassung 2006/36: Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen · 8 Seiten

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Datenschutzzertifizierungen

Art. 2 Akkreditierungsverfahren

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle zieht für das Akkreditierungsverfahren und die Nachkontrolle den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (den Beauftragten oder die Beauftragte) bei.

Art. 3 Ausländische Zertifizierungsstellen

1 Der oder die Beauftragte anerkennt nach Rücksprache mit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle ausländische Zertifizierungsstellen zur Tätigkeit auf schweizerischem Territorium, wenn diese eine gleichwertige Qualifikation wie die in der Schweiz geforderte nachweisen können.

2 Die Zertifizierungsstellen haben insbesondere den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 erfüllt werden und dass die schweizerische Datenschutzgesetzgebung hinreichend bekannt ist.

3 Der oder die Beauftragte kann die Anerkennung befristen und mit Bedingungen oder Auflagen verbinden. Er oder sie hebt die Anerkennung auf, wenn wesentliche Bedingungen und Auflagen nicht erfüllt werden.

2. Abschnitt: Gegenstand und Verfahren

Art. 4 Zertifizierung von Organisation und Verfahren

1Zertifizierbar sind:

a. die Gesamtheit der Datenbearbeitungsverfahren, für die eine Stelle verantwortlich ist;

b. einzelne, abgrenzbare Datenbearbeitungsverfahren.

2 Gegenstand der Begutachtung ist das Datenschutzmanagementsystem. Dieses umfasst namentlich:

a. die Datenschutzpolitik;

b. die Dokumentation von Zielen und Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit;

c. die organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Verwirklichung der festgelegten Ziele und Massnahmen, insbesondere die Vorkehrungen zur Behebung festgestellter Mängel.

3 Die Mindestanforderungen an das Datenschutzmanagementsystem richten sich nach den internationalen Normen für die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und die Verbesserung von Managementsystemen, insbesondere bezüglich der Datensicherheit (Norm ISO 27001: 2005).

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