Vorlage VDSZ
Vernehmlassung 2006/36: Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen · 8 Seiten
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Datenschutzzertifizierungen
Anhang
(Art. 1 Abs. 5)
Anforderungen an die Qualifikation des Personals der Zertifizierungsstellen, welches Zertifizierungen durchführt
1 Zertifizierung von Datenschutzmanagementsystemen
Die Zertifizierungsstelle muss bezüglich ihres Personals, welches Zertifizierungen von Datenschutzmanagementsystemen durchführt, folgende Qualifikationen nachweisen:
• Kenntnisse des Datenschutzrechts: Nachzuweisen ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule von mind. 1 Jahr Dauer mit Schwerpunkt Datenschutzrecht;
• Kenntnisse im Bereich der Informatiksicherheit: Nachzuweisen ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich der Informatiksicherheit oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule von mind. 1 Jahr Dauer mit Schwerpunkt Informatiksicherheit.
• Ausbildung als Auditorin/Auditor von Managementsystemen (nach ISO/IEC-Guide 62 [ISO/IEC 17021:...]).
Die Zertifizierungsstelle kann nachweisen, dass sie jeweils für die einzelnen Teilbereiche über qualifiziertes Personal verfügt. Die Durchführung des Audits durch ein interdisziplinäres Team ist zulässig.
2 Zertifizierung von Produkten
Die Zertifizierungsstelle muss bezüglich ihres Personals, welches Produktezertifizierungen durchführt, folgende Qualifikationen nachweisen:
• Kenntnisse des Datenschutzrechts: Nachzuweisen ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule von mind. 1 Jahr Dauer mit Schwerpunkt Datenschutzrecht;
• Kenntnisse im Bereich der Informatiksicherheit: Nachzuweisen ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich der Informatiksicherheit oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule von mind. 1 Jahr Dauer mit Schwerpunkt Informatiksicherheit;