Vorlage VDSG
Vernehmlassung 2006/36: Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen · 8 Seiten
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Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
Entwurf vom
18. Januar 2006
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 14. Juni 19931 zum Bundesgesetz über den Datenschutz wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 6 Abs. 3, 7 Abs. 2, 8, 11a Abs. 6, 16 Abs. 2, 17a, und 36 Abs. 1, 4 und 6 des Bundesgesetzes
vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG),
gestützt auf Art. 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973
...
Art.1 Abs. 2
2 Das Auskunftsbegehren sowie die Auskunftserteilung können auf elektronischem Weg erfolgen, wenn angemessene Massnahmen getroffen werden, um:
a. die Identifizierung der betroffenen Person sicherzustellen; und
b. die persönlichen Daten der betroffenen Person bei der Auskunftserteilung vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Art. 3 Abs. 1, erster Satz, und Abs. 2, zweiter Satz
1 Datensammlungen (Art. 11a Abs. 3 DSG) sind beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) anzumelden, bevor die Datensammlung eröffnet wird. …
2 ... Aufgehoben
AS 1993 1962