Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/52: Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) · 8 Seiten

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Fahrzeuge im Einzelfall bekannt geben. Eine Zulassung solcher Fahrzeuge ist nur noch nach Rücksprache mit der OZD möglich, sofern der Halter oder die Halterin vorgängig ausstehende Abgaben bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten leistet.

Diese Bestimmung orientiert sich an Art. 11 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), die den Zulassungsbehörden die Verweigerung des Fahrzeugausweises (damit verbunden der Kontrollschilder) ermöglicht, wenn die Verkehrssteuern bzw. -gebühren nicht bezahlt werden. Dies erlaubt den Zulassungsbehörden überdies die Einforderung einer Vorauszahlung.

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen

auf den Bund

Die geplante Verordnungsänderung soll dazu beitragen, dass die Durchsetzung der Abgabenerhebung bei problematischen Haltern und Halterinnen vereinfacht wird. Es ist daher mit einem positiven Effekt auf der Einnahmenseite zu rechnen.

Mit personellem Mehraufwand ist nicht zu rechnen. Die griffigeren Mittel dürften sogar zu einem Minderaufwand führen.

auf die Kantone

Die vorgeschlagenen Massnahmen führen auch bei den Kantonen dazu, dass Verfügungen besser und schneller durchgesetzt werden können. Dies reduziert tendenziell den Aufwand. Der geringe Mehraufwand bei der Zulassungsbeschränkung bestimmter Fahrzeuge und Halter fällt deshalb kaum ins Gewicht.

4.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Anpassungen verhindern Missbrauch und somit Wettbewerbsverzerrungen. Sie sind volkswirtschaftlich positiv zu bewerten.

5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die Änderung des schweizerischen SVAV beeinflusst das Verhältnis zum europäischen Recht nicht. Materiell ist die Erhebung der LSVA in der Schweiz im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (SR 0.740.72) festgehalten.

Weil das Fürstentum Liechtenstein zum LSVA-Gebiet gehört, muss das FL-Recht entsprechend angepasst werden. Die gemischte Kommission hat diese Änderungen bereits erörtert.