Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

tiven Lasten für Städte und Agglomerationen aus Sicht von Basel-Stadt ungenügend berücksichtigt.

Trotz dieser kritischen Note steht Basel-Stadt nach wie vor hinter dem ehrgeizigen Reformvorhaben der NFA. Die Umsetzungsarbeiten auf kantonaler Ebene sind im Gang und es ist dem Kanton ein grosses Anliegen, dass die NFA auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann.

BL Bei den Fragen 1 bis 4 schliesst sich der Kanton Basel-Landschaft der Haltung der Konfe-

renz der NFA-Geberkantone an, bei den Fragen 5 bis 7 sowie 9 bis 11 jener der KdK. Bei der Frage 8 ergänzt Basel-Landschaft die Position der KdK.

SH Der Kanton Schaffhausen schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.

AR Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schliesst sich integral der Stellungnahme der KdK

(Mehrheitsbeschlüsse) an.

AI Der Kanton Appenzell Innerrhoden schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der

KdK an.

SG Der Kanton St. Gallen schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

GR Die Zusammenarbeit und der Finanzausgleich in unserem Bundesstaat können mit der

NFA auf eine wirksame und faire Basis gestellt werden. Doppelspurigkeiten und Fehlanreize lassen sich eliminieren. Die Kantone können die zusätzlichen Handlungs-spielräume indessen nur effizient nutzen, wenn die neuen Finanzausgleichsinstrumente in Bezug auf das Gesamtvolumen und die Verteilungswirkungen auf einer plan- und berechenbaren Basis stehen. Andernfalls bliebe die Abhängigkeit der Kantone von der Bundespolitik und der jeweiligen Finanzlage des Bundes auch künftig sehr gross.

Im Übrigen gilt es, die NFA vorgabekonform umzusetzen. Grössere Änderungen bzw.

nachträgliche Verschiebungen drängen sich weder aus konzeptioneller noch aus politischer Sicht auf und wären in keiner Weise zu legitimieren. Sie würden im Gegenteil das fein austarierte System ins Wanken bringen und den Volkswillen missachten. Vorzunehmen sind hingegen noch Bereinigungen in einzelnen Bereichen wie sie in der konsolidierten Stellungnahme der KdK vom 29. September 2006 beantragt werden.

Die Bündner Regierung unterstützt diese Stellungnahme, soweit sie von der Kantonsmehrheit getragen wird, in allen Punkten. Die Stellungnahme des Kantons Graubünden enthält teilweise weitere Argumente sowie vereinzelt auch spezielle Anliegen im Hinblick auf die Erläuterungen in der zu erarbeitenden 3. NFA-Botschaft. Der Kanton Graubünden legt Wert darauf, dass in dieser Botschaft die zentralen Bestandteile der Vorlage sehr gut begründet sind.

AG Der Kanton Aargau schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

TG Der Kanton Thurgau schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

TI Die Berechnungen in den Vorlagen beruhen noch weitgehend auf Schätzungen. Das ge-

wählte Vorgehen, bereits jetzt die Dotierung der Ausgleichsgefässe und namentlich des Härteausgleichs vorzunehmen, ist deshalb als fraglich zu bezeichnen. Weitere grundsätzliche Bemerkungen finden sich in den Antworten zu den einzelnen Fragen.

VD Le Canton de Vaud se voit dans l'impossibilité d'approuver le rapport final de l’organisation

RPT. En effet, les incertitudes et les points contestés sont encore trop nombreux pour permettre une validation politique des commentaires et des propositions figurant dans le rapport final. Il s'agit plus particulièrement des solutions présentées pour résoudre les

problèmes transitoires qui ne sont pas satisfaisantes; pour l’IFD, il n'y a pas de raison de ne pas intégrer dans l'analyse les montants dus par la Confédération; et pour l’AI, les propositions concernant les problèmes transitoires ne paraissent pas suffisamment étayées sur les plans juridiques et financiers pour être adoptées en l'état.

En revanche, le Conseil d'Etat pourrait entrer en matière sur un projet de 3ème Message RPT qui intégrerait les demandes de la CdC, sous réserve que les propositions suivantes