Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

- Zum Wirksamkeitsbericht: Da der vorliegende Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs weitgehend von politischen statt sachlichen Erwägungen geprägt ist, legen wir besonderen Wert auf einen fundierten Wirksamkeitsbericht. Er soll auf objektiven, nachvollziehbaren Kriterien beruhen, und die sich aufdrängenden Anpassungen sind auch tatsächlich umzusetzen.

BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.

UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bezüglich der allgemeinen Bemerkungen der Stellung-

nahme der KdK an.

OW Grundsätzlich unterstützt der Kanton Obwalden die Stellungnahme der KdK.

NW Anträge:

1. Der Bundesverwaltung ist deutlich mehr Zeit für die gesetzeskonforme Auswertung aller Vernehmlassungen einzuräumen.

2. Die Projektgruppe 14 ist nach der Auswertung der Vernehmlassungen in die Bereinigung der 3. NFA-Botschaft einzubeziehen.

Begründungen: inhaltlich analog jenen der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

GL Der Kanton Glarus hat die NFA von Beginn weg unterstützt. Die NFA ist von ausserordent-

licher finanz- und staatspolitischer Bedeutung. Die Vernehmlassungsvorlage ist seriös erarbeitet und bietet solide Entscheidungsgrundlagen. Die vorgeschlagenen Regelungen erfolgen aus einer Gesamtsicht und sind grundsätzlich ausgewogen. Gewichtige Korrekturen an der Vorlage wären daher klar abzulehnen.

ZG Der Kanton Zug hat gegenüber dem Vernehmlassungsbericht eine ganze Reihe grundsätz-

licher Vorbehalte:

- Sowohl die Vernehmlassungsfrist als auch die der Verwaltung für die Auswertung der Vernehmlassung zur Verfügung stehende Zeit ist zu kurz.

--> Antrag: Die Inkraftsetzung der NFA ist nötigenfalls auf den 1. Januar 2009 zu verschieben.

- Weiterer Antrag: Die Projektgruppe 14 ist nach der Auswertung der Vernehmlassungen in die Bereinigung der 3. NFA-Botschaft einzubeziehen. Das Fachwissen der Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen soll nach der Auswertung der Vernehmlassungen wieder zum Tragen kommen.

- Der Kanton Zug wird voraussichtlich in einer Standesinitiative die Limitierung der NFA-Belastung für ressourcenstarke Kantone fordern (Festlegung einer Belastungsobergrenze).

- Antrag: Der "Gesamtindex der Steuerbelastung" (Steuerbelastungsindex) ist beizubehalten.

Begründung: Fiele dieses Arbeitsinstrument weg, wären wertvolle Vergleiche zwischen den Kantonen kaum beziehungsweise nicht mehr möglich. Dies wäre insofern bedauerlich und ineffizient, als unter dem System der NFA alle vier Jahre ein Wirksamkeitsbericht erstellt wird.

- Antrag: Streichung der finanzkraftabhängigen Kostenteiler in der gesamten Systematischen Rechtssammlung. Dabei verweist der Kanton Zug auf die Beispiele des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) und des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz), für die auch die 2. NFA-

Botschaft keine Elimination der Finanzkraft beantragt hat.

FR Malgré les critiques formulées ci-dessous, notamment au sujet du dernier bilan global, le

Conseil d’Etat du canton de Fribourg reste persuadé de la nécessité d’abandonner le système de péréquation actuel. Il soutient toujours les principes fondamentaux de la RPT,