Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
Von einem Kanton (JU) wird die Unterstellung der für den Finanzausgleichs bestimmten Beiträge des Bundes unter die Ausgabenbremse als fragwürdig bezeichnet; dies mit dem Hinweis auf die "Unkürzbarkeit" des Föderalismus' und der interkantonalen Solidarität.
Unter "Allgemeinem" fordert die SVP, die durch die NFA erzielbaren Einsparungen seien in der dritten Botschaft zu beziffern.
Weitere allgemeine Bemerkungen finden sich unter den Bemerkungen zum weiteren Vorgehen (Stellungnahmen zur Frage 10).
Tabelle 0 Allgemeine Bemerkungen
Vernehmlasser Antrag
KdK Von Beginn weg haben die Kantone das Reformprojekt NFA mitgetragen und im Rahmen der paritätischen Projektorganisation mitgestaltet. Dabei stand stets das Bestreben im Vordergrund, das geltende Finanzausgleichssystem mit seinen zahlreichen Mängeln und den verschiedenen Fehlanreizen zu ersetzen und mit der NFA eine eigentliche Reform unseres föderalistischen Staatssystems einzuleiten.
In Anbetracht der grossen staatspolitischen Bedeutung, welche der mit der NFA angestrebten Erneuerung unseres föderalistischen Staatssystems zuzumessen ist, muss eine möglichst konfliktfreie Inkraftsetzung der NFA auch im Interesse des Bundes liegen.
--> Antrag: Die Kantone stellen deshalb den Antrag, den Beitrag, den der Bund über die Haushaltsneutralität hinaus zu leisten bereit ist, mindestens auf jenen Betrag zu erhöhen, der den Kantonen im Rahmen der Verhandlungen zum Entlastungsprogramm 1998 für ihr damaliges Entgegenkommen zugesichert worden ist.
Damit könnten die mit dem Übergang zum neuen Ausgleichssystem entstehenden Härten und Unebenheiten noch besser ausgeglichen werden.
Die Kantone stehen nach wie vor hinter dem ehrgeizigen Reformvorhaben der NFA. Die Umsetzungsarbeiten auf kantonaler Ebene sind im Gang und es ist den Kantonen ein grosses Anliegen, dass die NFA auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann.
ZH - Zum Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich: Der Kanton Zürich stellt in Übereinstimmung mit der Konferenz der NFA-Geberkantone (Kantone BL, BS, GE, NW, SZ, TI, ZG,
ZH) den Antrag, der Bundesverwaltung mehr Zeit für die gesetzeskonforme Auswertung der Vernehmlassung einzuräumen. Begründung: Gemäss Zeitplan der NFA-Projektleitung stehen nur zwei Wochen für die Auswertung der Vernehmlassung zur Verfügung. In dieser kurzen Zeit ist eine gesetzeskonforme Auswertung aller Stellungnahmen nicht gewährleistet.
- Zur Globalbilanz (Pauschale für die Verwaltungskosten im Bereich Ergänzungsleistungen): Antrag: Die Höhe der Verwaltungskostenentschädigung im Bereich Ergänzungsleistungen ist noch einmal zu überprüfen. Begründung: Gestützt auf Art. 24 des neuen Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen richtet der Bund Verwaltungskostenentschädigungen an die Kantone aus. In der die Grundlage für den Schlussbericht bildenden definitiven Globalbilanz 2004/2005 sind die Mittel dafür gegenüber der vorherigen zur Plausibilisierung unterbreiteten Fassung um rund 9 bis 25 Mio. Franken gekürzt worden. Mit der neu berechneten Abgeltung werden die anteilsmässigen Kosten des Kantons Zürich für den Vollzug der Ergänzungsleistungen nicht gedeckt.
- Zur Berechnung des Ressourcenpotenzials: Eine Schwachstelle des Konzepts der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) ist die Nichtberücksichtigung der Kaufkraftunterschiede innerhalb des Landes. Ein identisches Einkommen ermöglicht beispielsweise in Appenzell einen höheren Lebensstandard als in der Stadt Zürich.