Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
2 Die Stellungnahmen im Detail
2.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den 26 Kantonen, dem Schweiz. Gemeinde- und dem Schweiz. Städteverband, der Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, 6 politischen Parteien, 6 Spitzenverbänden der Wirtschaft und 9 nicht offiziellen Vernehmlassern (darunter die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), eine gemeinsame Eingabe der FinanzdirektorInnen der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich sowie eine Stellungnahme der Städte Zürich und Winterthur) nahmen insgesamt 52 Vernehmlasser zur Vorlage Stellung. Das Ergebnis der Vernehmlassung kann insgesamt als positiv gewertet werden.
Die KdK hat eine eigene, insgesamt positive Stellungnahme eingereicht. Sie betont, dass die Kantone nach wie vor hinter dem ehrgeizigen Reformvorhaben der NFA stehen. Die Umsetzungsarbeiten auf kantonaler Ebene sind im Gang und es ist den Kantonen ein grosses Anliegen, dass die NFA auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann. Angesichts der grossen staatspolitischen Bedeutung der Vorlage fordert sie, dass der Beitrag, den der Bund über die Haushaltsneutralität hinaus zu leisten bereit ist, mindestens auf jenen Betrag erhöht wird, der den Kantonen im Rahmen der Verhandlungen zum Entlastungsprogramm 1998 für ihr damaliges Entgegenkommen zugesichert worden ist. Damit könnten die mit dem Übergang zum neuen Ausgleichssystem entstehenden Härten und Unebenheiten noch besser ausgeglichen werden. Die KdK begründet diese Forderung damit, dass eine möglichst konfliktfreie Inkraftsetzung der NFA auch im Interesse des Bundes liegen muss.
Daneben haben sich alle Kantonsregierungen geäussert. Nicht wenige haben sich der KdK-Stellungnahme vollumfänglich angeschlossen. Zu diversen Punkten sind seitens der Kantone naturgemäss auch abweichende, kritische Meinungsäusserungen eingegangen.
Mehrheitlich positiv äusserten sich, allerdings mit Nuancen, auch die Verbände der Gemeinden und Städte, die politischen Parteien wie auch die Spitzenverbände der Wirtschaft. Eine Ausnahme bildet die SVP, welche die NFA insgesamt zwar nach wie vor befürwortet, das dritte Paket in der vorliegenden Form jedoch ablehnt. Dies betrifft insbesondere die vorgesehenen Regelungen des Härteausgleichs und des Übergangs in den Bereichen der Invalidenversicherung (IV). Zudem bemängelt die SVP das Fehlen einer transparenten Darstellung der mit der NFA erzielbaren Einsparungen.