Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
mécanismes péréquatifs qui ont, sans aucun doute, atteint voir dépassé leurs limites.
TCS Pas de remarques.
FinDir BS/GE/ZH Keine Bemerkungen.
Tabelle 3 Anträge zur Dotierung der Ausgleichsgefässe: Verhältnis geografischtopografischer und soziodemografischer Lastenausgleilch
Vernehmlasser Antrag
KdK Zustimmung. Die vorgeschlagene Aufteilung entspricht der ursprünglichen Aufteilung, die
auch der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag. Es erscheint deshalb angezeigt, für den Start des neuen Ausgleichssystems an dieser Grundaufteilung festzuhalten, weil diese Aufteilung der damaligen Meinungsbildung zugrund gelegt wurde und eine Abweichung eine Veränderung der damaligen Entscheidgrundlagen bedeuten würde.
An der ursprünglichen Aufteilung soll festgehalten werden, obschon in einer externen Studie Sonderlasten in abweichender Höhe festgestellt wurden, weil nur Spitzenlasten, d.h. übermässige, für einen Kanton nicht mehr verkraftbare Lasten ausgeglichen werden sollen. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung zu rufen, dass ursprünglich nur der geografisch-topografische Lastenausgleich als Ersatz für den Berggebietsfaktor im bisherigen Finanzkraftindikator vorgesehen war und erst im Laufe der Projektentwicklung der soziodemografische Lastenausgleich eingeführt wurde.
Die Verhältnisse werden wie vorgeschlagen jeweils im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte zu überprüfen und allenfalls anzupassen sein.
Eine Minderheit der Kantone verlangt eine Dotierung im Verhältnis 60 Prozent SLA zu 40 Prozent GLA.
ZH Anträge:
1. Die Dotierung der Ausgleichstöpfe ist im Verhältnis 73% (SLA) zu 27% (GLA) vorzunehmen. Die Artikel 3 und 4 des Bundesbeschlusses zur Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs sind entsprechend anzupassen.
2. Zudem sollte die Gewichtung innerhalb des soziodemografischen Lastenausgleichs zwischen soziodemografischen Lasten und Lasten auf Grund der Kernstadtproblematik nicht 2:1, sondern rund 3:5 sein.
Begründungen:
Die Begründung des Antrags 1 ist inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug). Zusätzlich führt der Kanton Zürich ins Feld, dass die geografisch-topografische Lage den Bergkantonen auch Vorteile bringt. Die dank des Wasserreservoirs eingehenden Wasserzinsen werden gemäss einem früheren Projektentscheid bei der Ressourcenberechnung nicht als eigene Ressourcen berücksichtigt.
Antrag 2 wird wie Antrag 1 zur Hauptsache ebenfalls mit dem Gutachten der Firma ECO-PLAN begründet. Danach sollte die Gewichtung innerhalb des soziodemografischen Lastenausgleichs zwischen soziodemografischen Lasten und Lasten auf Grund der Kernstadtproblematik nicht 2:1 sondern rund 3:5 sein. Zu diesem Schluss gelangt auch der Schlussbericht der Projektgruppe 12, wo es in Antrag 12.1 heisst : «Das Leitorgan nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis, wonach von den gesamten Sonderlasten 45% bis 47% auf Grund der Kernstadtproblematik, 26% bis 28% wegen geografischtopografischen Lasten und 27% auf Grund soziodemografischer Lasten im engeren Sinne (Armut, Altersstruktur oder Ausländerintegration) anfallen. Diesen Anteilen ist bei der Dotation der Ausgleichsgefässe des Lastenausgleichs, unter Berücksichtigung der Ausgewogenheit des gesamten Ausgleichssystems, Rechnung zu tragen.» Die tatsächlichen