Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

Lasten und nicht politische Mehrheiten sollten als Leitlinie für die Dotierung dienen.

BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.

UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

OW Antrag: Das Verhältnis und die Aufteilung sollen den Aussagen der Abstimmungsvorlage

vom 28. November 2004 entsprechen. Es ist nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt von diesen abzuweichen. Eine Abweichung zu Ungunsten der ressourcenschwachen Kantone würde nicht verstanden.

Begründung: Der Kanton unterstützt und verweist auf die Ausführungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), welche eine andere Aufteilung strikte ablehnt.

NW Zustimmung, denn es sollen nur übermässige, für einen Kanton nicht mehr verkraftbare

Lasten ausgeglichen werden. Zudem war ursprünglich nur der GLA vorgesehen, als Ersatz für den Berggebietsfaktor im heutigen Finanzkraftindex; der SLA wurde erst im Lauf der Projektentwicklung in die NFA aufgenommen.

GL Analog zur Vernehmlassung der KdK, ausser der Bemerkung zu den Forderungen der

Minderheit.

ZG Anträge: Es ist zu prüfen, ob die Dotierung der Ausgleichstöpfe im Verhältnis 73% (SLA)

zu 27% (GLA) vorzunehmen ist. Die Artikel 3 und 4 des Bundesbeschlusses zur Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs sind entsprechend anzupassen.

Begründung: Mittlerweile liegt ein Gutachten der Firma ECOPLAN vor, welches zu den entsprechenden Ergebnissen gelangt ist. Es gibt keinen Grund, nicht diesen Erkenntnissen gemäss zu handeln. Würde die vorgeschlagene Überdotierung des GLA beibehalten, käme dies indirekt einem versteckten vertikalen Ressourcenausgleich - mithin einer unerwünschten Vermischung verschiedener Ziele - gleich. Zudem überzeugt das in der Mustervernehmlassung aufgeführte Argument nicht, wonach an der ursprünglichen Aufteilung festgehalten werden sollte, weil diese auch der Meinungsbildung bei der Volksabstimmung zu Grunde gelegen habe. Es wurde immer klar kommuniziert, dass noch keine gesicherten Angaben bezüglich des Umfangs der Lasten vorliegen würden und darum vorläufig beide Töpfe gleich dotiert würden. Eine allfällige Anpassung würde nach dem Vorliegen einer gesicherten Basis vorgenommen. Mit der Studie von ECOPLAN ist diese Bedingung jetzt erfüllt.

FR Le Rapport final (p. 17) annonce que la contribution fédérale à la compensation des char-

ges sera répartie de manière égale entre la compensation des charges géo-

topographiques et celles des charges socio-démographiques. Nous approuvons cette répartition, qui correspond à ce qui a été annoncé jusqu’ici et insistons pour qu’elle soit respectée. Il ne saurait être question de modifier cette répartition, comme le demande certains cantons urbains, sur la seule base de l’expertise externe, purement technique, réalisée par Ecoplan.

Nous rappelons par ailleurs que les cantons confrontés à des charges socio-démographiques particulièrement importantes bénéficient généralement en contre partie aussi de nombreux avantages de centre. Ces avantages ont systématiquement tendance à être ignorés dans la réflexion. Il est également nécessaire de rappeler qu’il était prévu à l’origine de ne compenser que les charges géo-topographiques, pour remplacer le facteur région de montagne que l’on trouve dans l’indice actuel de la capacité financière. La compensation des charges socio-démographiques n’a été introduite qu’en cours de projet, au bénéfice des cantons urbains. Il s’agit déjà d’une importante concession.

SO Der Kanton Solothurn schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.