Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

für die Konkurrenzfähigkeit der gesamten Schweizer Wirtschaft haben. Um das Risko zu mindern und Erfahrungen zu sammeln, empfiehlt es sich, den Beitrag der Geberkantone bei Inkraftsetzung der NFA auf 66% festzulegen. Eine nachträgliche Korrektur eines anfänglich zu hoch angesetzten Betrages ist politisch sehr schwierig durchsetzbar.

SAB Zustimmung. Der 70%-Anteil der ressourcenstarken Kantone im Vergleich zur Leistung

des Bundes ist identisch mit den Annahmen in der ersten und zweiten NFA-Botschaft (Kontinuität) und liegt im unteren Bereich der möglichen Bandbreite. Im Vergleich zu früheren Berechnungen haben sich die Spitzenbelastungen der Kantone Zürich und Zug verringert, was die korrekte Funktionsweise der NFA-Berechnungsmodelle belegt.

FDP Zustimmung. Die FDP begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat im Gefüge des Finanz-

ausgleichssystems gegenüber seinen früheren Absichten keine Änderungen mehr vorgenommen und die Verhältnisse zwischen dem vertikalen und horizontalen Ausgleich, zwischen dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich sowie auch das Verhältnis zwischen den Lastenausgleichsgefässen unangetastet gelassen hat.

Dass der NFA-Mechanismus funktioniert, belegt im Übrigen die Tatsache, dass sich die Belastungen der Kantone Zürich und Zug gemäss Globalbilanz 2004/05 im Vergleich zur Globalbilanz 2001/02 verringert haben.

CVP Art. 135 Abs. 3 BV gibt eine Bandbreite für das Verhältnis zwischen horizontalem und ver-

tikalem Ressourcenausgleich vor: Demnach sollen die Leistungen der ressourcenstarken Kantone mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes betragen. Die CVP ist mit dem vorgeschlagenen Verhältnis von 70 Prozent im Übergangsjahr (1.270 Mrd.) einverstanden.

Zum einen entspricht diese Aufteilung den Modellrechnungen der ersten und zweiten NFA-Botschaft. Zum anderen erachtet die CVP 70 Prozent als angemessen, da damit sowohl die angestrebte Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnittes annähernd erreicht werden kann und gleichzeitig Spielraum für allfällige künftige Anpassungen nach unten bestehen bleibt. Angesichts der vergleichbaren Aufgabenlasten aller Kantone darf die Zielgrösse einer Mindestausstattung von 85% auf keinen Fall gefährdet werden.

SVP Keine Bemerkungen.

SP Die SP bittet den Bundesrat,

- eine Begründung für die gewählten 70% (Leistung der ressourcenstarken Kantone im Verhältnis zu jener des Bundes) zu liefern, und

- eine Berechnungsvariante "ressourcenstarke Kantone 73.5%" (= Mitte der von Verfassung und Gesetz vorgesehenen Bandbreite) als Option vorzulegen.

LPS Le PLS salue la realisation d'un projet conservant l'équilibre budgétaire. Il soutient donc

sans réserve la répartition proposée entre la Confédération et les cantons à fort potentiel de revenus. En revanche, s'agissant de la péréquation des ressources, il convient d'examiner les effets de bord de la prise en compte de l'imposition à la source, ainsi que nous l'indiquons dans les remarques préliminaires.

EVP Die EVP stimmt dem vorgeschlagenen Verhältnis zu.

economiesuisse Approbation. Economiesuisse est d'avis qu'un taux initial de 70%, conforme aux hy-

pothèses retenues dans les bilans globaux précédents, constitue la limite supérieure acceptable. Un taux supérieur à 70% n'est pas acceptable car il affaiblirait par trop les cantons financièrement forts, mettant ainsi en péril l'objectif d'autonomie financière et fiscale de ces cantons.

Arbeitgeber Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme

von economiesuisse an.

SBV Zustimmung.

Unter der Annahme eines HRA/VRA-Verhältnisses von 70% resultiert in der Simulations-