Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

SGB Zustimmung.

KV Schweiz Zustimmung. Der KV Schweiz erachtet auch diesen Schlüssel als sinnvoll. Die früher

nicht berücksichtigen Sonderlasten der Städte werden nun zumindest teilweise abgegolten. Längerfristig muss aber auch dieser Schlüssel immer wieder verifiziert werden.

Wthur Inhaltlich analoger Antrag und analoge Begründung wie der Schweiz. Städteverband

(SSV).

StZH Inhaltlich analoger Antrag und analoge Begründung wie der Schweiz. Städteverband

(SSV).

CP Approbation. Les deux instruments méritent un traitement identique.

FDK Zustimmung. Für die Finanzdirektorenkonferenz ist es wichtig, dass die Ausgestaltung

des Ressourcen- und Lastenausgleichs sowie die Höhe dieser Ausgleichstöpfe auf jener Berechnungsmechanik beruhen, die dem Volk am 28. November 2004 mit der Verfassungsabstimmung zur NFA unterbreitet wurde. Das Volk hat die Verfassungsänderung mit grossem Mehr angenommen, dies in Kenntnis der Finanzstromänderungen, welche das System bringt. Es scheint der FDK erst nach Vorliegen des ersten Wirksamkeitsberichts möglich, allenfalls Akzentsetzungen zu verschieben, was dannzumal aber politisch breit ausdiskutiert werden müsste.

ZWK Ablehnung. Mit Verweis auf das Gutachten ECOPLAN wird beantragt zu prüfen, ob nicht

eine inverse Aufteilung - 73% SLA, 27% GLA - vorzunehmen ist.

ZTV Keine Zustimmung, da die Aufteilung zufällig festgesetzt und nicht nachvollziehbar ist.

Hinweis auf die Ergebnisse des Gutachtens ECOPLAN analog Kanton Zug.

FER Proposition: Facteurs géo-topographiques: 1/3, facteurs socio-démographiques: 2/3.

TCS Pas de remarques.

FinDir BS/GE/ZH Die FinanzdirektorInnen der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich nehmen in einer sepa-

raten, gemeinsamen Eingabe nochmals die Argumente der Konferenz der NFA-Geberkantone und des Kantons Zürich auf, welche für eine höhere Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichsgefässes im Vergleich zu jenem für den geografisch-topografischen Lastenausgleich sprechen (vgl. für die Geberkantone die Stellungnahme des Kantons Zug zu Frage 3 und zusätzlich jene des Kantons Zürich).

2.3 Ausgestaltung des Härteausgleichs (Frage 4 an die Vernehmlassungsteilnehmer)

4. Haben Sie Bemerkungen zur Berechnung des Härteausgleichs? Teilen Sie insbesondere den Vorschlag der Projektorganisation, dass im Jahr 2007 (=Jahr vor der Einführung der NFA) die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kantone auf Basis der Globalbilanz 2004/05 gemäss vorliegendem Vernehmlassungsbericht erfolgen soll?

Die KdK stimmt der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Härteausgleichs zu. Gleichzeitig weist sie jedoch auf einen Minderheitsantrag der ressourcenstarken Kantone hin, welche als Zielgrösse anstelle einer "finanziellen Nettoentlastung" der ressourcenschwachen Kantone lediglich die Verhinderung einer Mehrbelastung beantragen. In dieselbe Richtung zielen auch die Stellungnahmen einzelner Wirtschaftsverbände. Ferner weist die KdK auf eine weitere