Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

Minderheit von Kantonen hin, welche für die Festlegung des Härteausgleichs eine neue Globalbilanz 2008 fordern.

Vornehmlich Westschweizer Kantone fordern anstelle eines geglätteten Betrages das Abstellen auf die effektiv ausgeschütteten Nationalbankgewinnanteile, was via eine Anrechnung höherer Finanzkraftzuschläge höhere Härteausgleichszahlungen zur Folge hätte.

Noch weiter geht die SVP. Ihrer Meinung nach sollte auf den die Haushaltsneutralität verletzenden Härteausgleich gänzlich verzichtet werden. Im Sinn eines Eventualantrags fordert sie, den Härteausgleich auf vier Jahre zu befristen und zu zwei Dritteln durch die Kantone finanzieren zu lassen. Weiter verlangen verschiedene Kantone zur Festlegung des Härteausgleichs eine neue Globalbilanz mit aktuelleren Daten.

Tabelle 4 Anträge zur Ausgestaltung des Härteausgleichs

Vernehmlasser Antrag

KdK Zustimmung. Der Härteausgleich ist auf Grundlage der Globalbilanz 2004/2005 zu be-

messen, wie wenn die NFA in diesen beiden Jahren in Kraft gewesen wäre. Es dürfen nicht unterschiedliche Bezugsjahre vermischt werden, was der Fall wäre, wenn man für die Aufgabenneuverteilung die Globalbilanz 2004/2005 nehmen würde, für die Instrumente des direkten Finanzausgleichs aber die im Jahre 2008 ausgerichteten Beträge. Bei einer Aktualisierung des Härteausgleichs müssten auch die Zahlen der Globalbilanz auf 2008 hochgerechnet werden, was auch eine Aktualisierung verschiedener altrechtlicher Parameter wie des Finanzkraftindexes bedingen würde.

Eine Minderheit der Kantone schlägt vor, anstelle einer "finanziellen Nettoentlastung" aller ressourcenschwachen Kantone nur die Verhinderung einer Mehrbelastung als Zielgrösse festzulegen. Zudem wird von einer Minderheit verlangt, dass für die Festlegung des Härteausgleichs eine neue Globalbilanz 2008 erstellt wird, die von den Kantonen zu verifizieren ist.

ZH Antrag: Der Härteausgleich ist nur an ressourcenschwache Kantone auszurichten, die

durch den Übergang zur NFA erheblich mehr belastet werden. Die anfängliche Höhe des Härteausgleichs in Art. 1 des Bundesbeschlusses zur Festlegung des Härteausgleichs ist entsprechend zu reduzieren.

Begründung: inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.

UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

OW Antrag: Korrektur der Berechnung des Härteausgleichs als auch der Aussagen bezüglich

der Nettowirkung/Belastung der Kantone vor/nach NFA.

Begründung: Der Härteausgleich wurde in den Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung wie folgt umschrieben: "Der Härteausgleich sorgt dafür, dass kein ressourcenschwacher Kanton beim Übergang zur NFA schlechter gestellt wird als bisher." Im

Schlussbericht wird diese Aussage bei der Berechnung der mit Inkrafttreten der NFA wegfallenden Finanzkraftzuschläge beim Gewinnanteil der Schweizerischen Nationalbank (SNB) massgeblich verletzt: Bei der Gewinnausschüttung der SNB werden nicht mehr die