Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

deutlich geschmälert würde. Denn nicht nur für die neuen Transfers gemäss NFA müsste auf Schätzungen abgestellt werden, sondern es müssten zusätzlich auch die Transfers nach geltendem Recht für 2007 geschätzt und dafür zahlreiche Annahmen getroffen werden. Zudem würden die entsprechenden Berechnungen erneut viel Zeit in Anspruch nehmen, wodurch ein Inkrafttreten der NFA auf den 1.1.2008 in Frage gestellt wäre.

Weiter begrüsst die CVP, dass die Kantonsanteile an den Nationalbankgewinnen bei der Berechnung der Globalbilanz 2004/2005 nach unten angepasst wurden, da die SNB in den Referenzjahren 2004/2005 ausserordentlich hohe Gewinne ausgeschüttet hat. Die SNB geht davon aus, dass sie längerfristig noch ca. 1 Mia. jährlich wird ausschütten können. Daher muss die Globalbilanz bzw. der langfristig ausgerichtete Härteausgleich von den langfristigen Gewinnaussichten der SNB ausgehen.

SVP Anträge:

- Die SVP fordert, auf den Härteausgleich zu verzichten und damit die Haushaltsneutralität der NFA zu gewährleisten.

- Falls entgegen dem Willen der SVP ein Härteausgleich eingeführt werden sollte, müsste dieser zu mindestens zwei Dritteln durch die Kantone finanziert werden, um zu hohe Transferzahlungen auf Kosten der Steuerzahler in Bund und Kantonen zu verhindern.

Ausserdem müsste er ohne Verlängerungsoption auf vier Jahre befristet sein und innerhalb dieser Zeit stufenweise auslaufen.

Begründung: Der Härteausgleich steht im Widerspruch zur NFA-Zielsetzung, wonach die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen effizienter organisiert werden soll. Auch die im Bericht angefügte Begründung für den Härteausgleich, nach welcher kein ressourcenschwacher Kanton eine Mehrbelastung erfahren soll, vermag keineswegs zu überzeugen. Denn im Bericht wird ebenfalls angefügt, dass gerade diese betroffenen Kantone ein stärkeres staatliches Engagement aufgrund gesteigerter Bedürfnisse der Bevölkerung an den Tag legen. Dies ist jedoch ein politischer Entscheid der jeweiligen Kantonsbevölkerung, weshalb es nicht angehen kann, dass dieses Verhalten mittels eines Härteausgleichs über den Bund subventioniert wird.

Noch fragwürdiger als die Nicht-Belastung von ressourcenschwachen Kantonen dank Härteausgleich ist die Härtefall-Entlastung von Kantonen, welche durch die NFA bereits entlastet werden. Solche Kantone können wohl schwerlich als Härtefälle bezeichnet werden. Auch hier stellt der Härteausgleich ein systemwidriges Element in der NFA-Gesetzgebung dar.

SP Keine Bemerkungen.

LPS Approbation. Le PLS considère qu'aucun canton à faible potentiel ne doit souffrir de la

mise en oevre de la RPT; sous peine justement de porter atteinte au fédéralisme,

système que nous défendons. La solution apportée aux cas de rigueur peut être soutenue.

EVP Keine Bemerkungen.

economiesuisse Approbation. Pour des raisons politiques et pour permettre la mise en oeuvre du projet

dans les délais prévus, economiesuisse consente au maintien de l’instrument compensation des cas de rigueur, bien que celui-ci soit contraire à l’esprit de la RPT. Alors que cette réforme aspire à instaurer une péréquation financière reposant sur des critères objectifs et transparents, la compensation des cas de rigueur perpétue les déséquilibres financiers hérités du passé. De plus, cette compensation constitue une entorse à l'objectif de neutralité budgétaire puisque, selon le projet, elle conduira à un surplus de dépenses de 280 mio. de francs pour la Confédération. Enfin, le montant articulé de 420 mio. de francs dépasse largement celui avancé lors de la votation en 2004 (240 mio. de francs).

Arbeitgeber Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnah-

me von economiesuisse an.

SBV Zustimmung. Obwohl der Härteausgleich auf Saldogrössen der einzelnen Kantone beruht