Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
% erhöht werden.
Damit senkt sich die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand an der künftigen IV-
Finanzierung der IV und bei neuen Projekten (z.B. Projekt «Assistenzbudget») erheblich. Dies liegt zum einen daran, dass Bund und Kantone den Haushaltsausgleich nur untereinander abwickeln und an ihrem gemeinsamen bisherigen Aufwandanteil von 50 % an den IV-Ausgaben bemessen. Es liegt zum anderen am Verrechnungsmodus, der eine Aufwandsreduktion mit einer Beitragsreduktion bei der IV verrechnet. So kommt es, dass der Bund den IV-Rechnungsüberschuss von 919 Mio. Fr. (= 2’484-1’556 Mio. Fr) neu bei seinen bisherigen Beiträgen von 4’695 Mio. Fr. in Abzug bringen will. Daraus ergibt sich dann der vorgeschlagene neue Bundesbeitrag von 37,62 % an den nach NFA reduzierten IV-Aufwand.
Dabei wird nicht nur vernachlässigt, dass ein positiver Rechungssaldo der IV durchaus erwünscht und für unseren Verband mit ein Grund für die ursprüngliche Zustimmung zum NFA war, sondern es wird auch übersehen, dass dem Transfervolumen zu den Kantonen von 2’484 Mio. Fr. bzw. ca. 20 Prozent des gesamten IV-Aufwandes nur ein Anteil von ca. 20 Prozent des entfallenden kantonalen Beitragsvolumens von 1’556 an die IV entspricht. Die anderen ca. 80 Prozent, das heisst rund 1210 Mio. Fr., dienen gemäss Vorlage nun der Verrechnung zwischen Bund und Kantonen. Zu tragen hat den Ausfall aber eigentlich der verbleibende IV-Haushalt. Der so resultierende Bundesanteil von nur noch 37,62 % an die individuellen Leitungen der IV - was immer das dann sein wird - beruht darauf,
dass einerseits die ganzen 919 Mio. Rechnungsüberschuss der IV aus dem beschlossenen Verrechnungsverfahren ausschliesslich vom Bund vereinnahmt werden und anderseits der ganze entfallende Beitragsanteil der Kantone von rund 1’210 Mio. Fr. dem IV-Haushalt angelastet werden.
Würde a) der Verrechnungssaldo von 919 Mio. Fr. gemäss dem bisherigen Beitragsanteil des Bundes und der Kantone von 50 % im vorgeschlagenen Verrechnungsmodus halbiert und andererseits b) der anteilmässige Ausfall der Kantonsbeiträge von ca. 1’210 Mio. Fr. an die verbleibenden kollektiven IV-Ausgaben im Sinne der Haushaltneutralität für die AHV-und IV-Haushalte berücksichtigt, reduzierte sich der Beitrag der öffentlichen Hand bzw. des Bundes an die künftige IV nicht um ganze 10,38 %.
Die in Art. 38 IVG vorgeschlagene Reduktion des IV-Beitrages der öffentlichen Hand bzw. des Bundes von bisher 50 auf neu 37,62 Prozent kommt einem verdeckten Rückzug der öffentlichen Hand aus der IV-Finanzierung gleich. Dies erhöht den Druck auf Beitragszahler und den AHV-Ausgleichsfonds und ist deshalb zu korrigieren.
SBV Keine Bemerkungen.
SGV L’USAM accepte le calcul proposé car il n’y pas lieu de penser à un transfert de charges
sur les prélèvements salariaux de l’AI.
SGB Keine Bemerkungen.
KV Schweiz Keine Bemerkungen.
Wthur Keine Bemerkungen.
StZH Keine Bemerkungen.
CP Pas de remarques.
IG Umsetzung Die Festlegung eines Bundesanteils von neu 37.62% erweist sich als kostenneutral, was
den Vorgaben der NFA grundsätzlich entspricht. Den Beitrag der öffentlichen Hand von 50% auf 37.62% zu sinken, erhöht tendenziell nochmals den finanziellen Druck auf die arg gebeutelte IV.
Die Berechnung basiert auf Schätzgrössen für das Jahr 2008, und zwar sowohl hinsichtlich der Gesamtausgaben der IV als auch bezgl. der Ausgaben für jene Leistungen, welche im Rahmen der NFA kantonalisiert werden. Wie diese Schätzungen vorgenommen worden sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier wäre vermehrte Transparenz angezeigt.