Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
bei den Sozialversicherungsfonds. Die CVP schliesslich beantragt, dass nicht der Finanzierungsschlüssel der Beiträge der Kantone an die IV von 2005 verwendet wird, sondern dass bereits der neue Ressourcenindex die Grundlage bildet.
Nach Meinung der Kantone müssen die Übergangsprobleme auch in den andern betroffenen Bereichen sauber gelöst werden. So kritisiert etwa die KdK am Beispiel der amtlichen Vermessung das vom Bund in Aussicht genommene faktische Ausgabenmoratorium.
Tabelle 8 Anträge zu den Massnahmen zur Lösung der Übergangsprobleme bei der IV
Vernehmlasser Antrag
KdK Für die Abgrenzung von Aufwänden und Erträgen werden unterschiedliche Grundsätze angewendet. Bei gleicher Behandlung, wie sie für die nachschüssigen Zahlungen und die abzugrenzenden Positionen der IV vorgeschlagen wird, müssten auch bei der direkten Bundessteuer die Erträge für die Steuerjahre vor 2008 periodengerecht abgegrenzt werden, was zur Folge hätte, dass der Anspruch der Kantone auf 30 Prozent der Steuererträge für die Jahre vor 2008 unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung der Steuerrechnungen bestehen bliebe. Die Kantone sind sich bewusst, dass diese Problematik im bisherigen Projektverlauf nie thematisiert wurde und eine konsequente periodengerechte Abgrenzung der direkten Bundessteuer für den Bund beim Übergang zur NFA mit einer zusätzlichen Doppelbelastung von rund 2 Milliarden Franken verbunden wäre. Trotzdem sind die Kantone bereit, ihren gesetzlichen Anteil von einem Achtel an allen bis zum Übergang zur NFA auflaufenden Verpflichtungen der IV einschliesslich ihres Anteils an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Aufwandpositionen zu übernehmen.
--> Antrag: Die Kantone verlangen aber, dass im Gegenzug auch die Erträge der direkten Bundessteuer nach den gleichen Grundsätzen periodengerecht abgegrenzt werden.
Konkret heisst dies, dass den Kantonen von allen ab 1. Januar 2008 eingehenden Steuern für die Steuerjahre 2006 und früher noch 30 statt 17 Prozent zustehen. Dies entspricht der vorgeschlagenen Lösung bei den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen bei den individuellen Leistungen der IV.
Die Berechnungen sind noch durch eine externe Stelle zu überprüfen.
Bezüglich der verbleibenden Nettobelastung der IV weisen die Kantone nochmals darauf hin, dass es sich dabei nicht um ein Problem der NFA handelt, weil bereits heute nachschüssige Verpflichtungen bestehen, die bei einer periodengerechten Abgrenzung nach dem "accrual"-Prinzip in der Rechnung ausgewiesen werden müssten.
--> Antrag: Für die Sanierung der IV müssen deshalb Lösungen ausserhalb der NFA-Vorlage gesucht werden.
In diesem Zusammenhang weist die KdK noch darauf hin, dass dank der mit der NFA erfolgenden Aufgabenentflechtung die IV zu 5/8 statt wie bisher nur zu 4/8 vom Erfolg der bereits eingeleiteten und allenfalls noch zu beschliessenden Massnahmen zur Reduktion der Ausgaben der Versicherung profitieren wird.
ZH Nachschüssige Kantonsbeiträge an IV-Leistungen:
Die vorgeschlagene Mitfinanzierung der nachschüssigen IV-Zahlungen 2008 an die Heime und weitere Institutionen für 2007 wird
befürwortet. Eine Mitfinanzierung der Nachzahlungen für individuelle Massnahmen wird im Sinne eines Entgegenkommens akzeptiert. Allerdings soll eine neutrale Revisionsstelle die Höhe der geltend gemachten nachschüssigen Zahlungen und Nachzahlungen auf ihre Zuverlässigkeit und Angemessenheit überprüfen.