Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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Abbildung 1
Das neue Ausgleichssystem der NFA
Bund
688 Millionen Franken 1815 Millionen Franken
Lastenausgleich des Bundes Ressourcenausgleich
GLA SLA VRA HRA
344 Millionen Franken
344 Millionen Franken 1270 Millionen Franken 3085 Millionen Franken
Kantone mit Sonderlasten
Ressourcenschwache Ressourcenstarke Kantone Kantone
GLA = Geografisch-topografischer Lastenausgleich
SLA = Soziodemografischer Lastenausgleich
HRA = Horizontaler Ressourcenausgleich
VRA = Vertikaler Ressourcenausgleich
Von den erwarteten Effizienz- und Effektivitätsgewinnen der NFA profitieren Bund und Kantone gleichermassen. Durch die Aufgabenentflechtung können bei zahlreichen staatlichen Leistungen Doppelspurigkeiten abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Fehlanreize beseitigt werden. Das bedeutet, dass der heutige Umfang der entsprechenden Leistungen kostengünstiger produziert werden kann. Insbesondere der Wegfall von zweckgebundenen, objektbezogenen Subventionen wird dazu führen, dass die Kantone die Erbringung von staatlichen Leistungen weniger auf den Bezug von Bundesgeldern, sondern stärker auf die Bedürfnisse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausrichten. Bei den verbleibenden Verbundaufgaben können durch die Einführung von Programmvereinbarungen die Bundesmittel gezielter eingesetzt werden. Gleichzeitig erhalten die Kantone mehr Selbständigkeit bei der konkreten