Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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Abbildung 1

Das neue Ausgleichssystem der NFA

Bund

688 Millionen Franken 1815 Millionen Franken

Lastenausgleich des Bundes Ressourcenausgleich

GLA SLA VRA HRA

344 Millionen Franken

344 Millionen Franken 1270 Millionen Franken 3085 Millionen Franken

Kantone mit Sonderlasten

Ressourcenschwache Ressourcenstarke Kantone Kantone

GLA = Geografisch-topografischer Lastenausgleich

SLA = Soziodemografischer Lastenausgleich

HRA = Horizontaler Ressourcenausgleich

VRA = Vertikaler Ressourcenausgleich

Von den erwarteten Effizienz- und Effektivitätsgewinnen der NFA profitieren Bund und Kantone gleichermassen. Durch die Aufgabenentflechtung können bei zahlreichen staatlichen Leistungen Doppelspurigkeiten abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Fehlanreize beseitigt werden. Das bedeutet, dass der heutige Umfang der entsprechenden Leistungen kostengünstiger produziert werden kann. Insbesondere der Wegfall von zweckgebundenen, objektbezogenen Subventionen wird dazu führen, dass die Kantone die Erbringung von staatlichen Leistungen weniger auf den Bezug von Bundesgeldern, sondern stärker auf die Bedürfnisse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausrichten. Bei den verbleibenden Verbundaufgaben können durch die Einführung von Programmvereinbarungen die Bundesmittel gezielter eingesetzt werden. Gleichzeitig erhalten die Kantone mehr Selbständigkeit bei der konkreten