Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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ausgleich im engeren Sinn19. Die vollständigen Datengrundlagen für den Ressourcenindex gemäss dem Entwurf für die Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) werden erstmals für die ASG des Bemessungsjahres 2003 und somit erst für den Ressourcenindex des Referenzjahres 2007 vorliegen. Für die Globalbilanz muss deshalb bei einzelnen Elementen des Ressourcenindex (z.B. Gewinne von privilegiert besteuerten Gesellschaften sowie Quellensteuern und Reinvermögen der natürlichen Personen) weiterhin auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Die Schätzmethode richtet sich weitgehend nach den standardisierten Berechnungsformeln, welche für den Fall von fehlenden oder nicht verwertbaren Daten vorgesehen sind. Eine Übersicht zeigt Tabelle 8.
Tabelle 8
Berechnung des Ressourcenpotenzials in der Globalbilanz 2004/05
Bestandteil Datengrundlage, Methode Kapitel im techni-
schen Bericht
Massgebende Einkommen Einzeldaten der Statistik der direkten 2.5.3.
der natürlichen Personen Bundessteuer
Massgebende quellenbe- Schätzung auf der Basis der Daten des 2.6.3. bzw.
steuerte Einkommen Jahres 2003 oder - bei fehlenden Anga- 2.6.4.
ben für das Jahr 2003 - auf der Basis der
Beschäftigungsstatistik
Massgebendes Vermögen Schätzung auf der Basis der Vermögens- 2.7.5.
der natürlichen Personen steuereinnahmen und der durchschnittli-
chen Vermögenssteuerbelastung der
Kantone
Massgebende Gewinne der Schätzung auf der Basis der Ertragssteu- 2.8.6.
juristischen Personen ereinnahmen der Kantone, der Reinge-
winnbelastung der Kantone und Einzel-
daten der Statistik der direkten
Bundessteuer
Massgebende Steuerrepar- Keine Erfassung bzw. Berechnung 2.9.4.
titionen eines Kantons
Lastenindizes
Die Grundlagen für den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich werden von der Eidg. Finanzverwaltung erarbeitet, wobei ausschliesslich auf bestehende Statistiken des Bundes gemäss Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 199220 sowie gemäss dazugehörigen Verordnungen zurückgegriffen wird. Die Indikatoren des GLA können aufgrund des Bundesgesetzes vom 26. Juni 199821 über die eidgenössische Volkszählung und den Vorgaben gemäss Entwurf zur Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) berechnet werden. Beim
19Eidg. Finanzverwaltung (2005), Technische Grundlagen für den Finanzausgleich im
engeren Sinn, Bern
20SR 431.01