Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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und Schaffhausen durch den Wegfall des geltenden Finanzausgleichs entlastet, während der ressourcenstarke Kanton Tessin belastet wird.

In der fünften Spalte ist der Saldo des Wegfalls von geltenden Transfers (Spalten zwei bis vier) ersichtlich. In den meisten Kantonen führt dies zu einer Nettobelastung. Für die Gesamtheit der Kantone resultiert für die Jahre 2004/05 eine Nettobelastung von 2,267 Milliarden Franken. Für den Bund resultiert aus dem Wegfall der geltenden Transfers eine entsprechende Entlastung von 2,267 Milliarden Franken.

Diese Summe fliesst vollumfänglich in den Ressourcen- und Lastenausgleich. Gemäss des im Rahmen der NFA-Projektorganisation erarbeiteten Konsenses zwischen Bund und Kantonen soll diese Summe auch in der Globalbilanz 2004/05 zu 72,5 Prozent in den vertikalen Ressourcenausgleich (1,644 Mrd. Franken) und zu 27,5 Prozent in den Lastenausgleich (0,624 Mrd. Franken) fliessen. Innerhalb des Lastenausgleichs ist wiederum eine gleichmässige Aufteilung der Beiträge auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich vorgesehen, wobei im soziodemografischen Lastenausgleich 2/3 der Summe für den Ausgleich von Sonderlasten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur (sog. "A-Lasten") und 1/3 für Sonderlasten der Kernstädte zur Verfügung stehen. Analog zu den Modellrechnungen der ersten und der zweiten NFA-Botschaft sowie zur Dotierung im Jahr 2008 soll das Verhältnis zwischen dem horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich 70 Prozent betragen, wodurch in der Globalbilanz 2004/05 ein horizontales Ausgleichsvolumen von 1,150 Milliarden Franken resultiert. Somit beträgt der gesamte Ressourcenausgleich im Durchschnitt der Jahre 2004/05 2,794 Milliarden Franken.

Spalte 6 zeigt die Be- und Entlastungen der Kantone durch den Ressourcenausgleich. Die diesen Ausgleichszahlungen zu Grunde liegende Ressourcenindizes sind im Anhang 5 aufgeführt. Tabelle 9 zeigt, dass in der Globalbilanz 2004/05 durch den Ressourcenausgleich die gemäss Artikel 6 Absatz 3 FiLaG anzustrebende Zielgrösse für die massgebenden eigenen Ressourcen des ressourcenschwächsten Kantons von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts nur knapp nicht erreicht wird.