Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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Tabelle 9
Ausgleichswirkung des Ressourcenausgleichs in der Globalbilanz 2004/05
Kant Index SSE Kant Index SSE Nr Kanton RI nach RA Nr Kanton RI nach RA
1 ZH 131.7 126.0 14 SH 87.8 91.0 2 BE 72.3 85.5 15 AR 83.5 88.9 3 LU 75.2 86.0 16 AI 82.4 88.4 4 UR 63.6 84.6 17 SG 77.8 86.8 5 SZ 127.9 122.9 18 GR 89.1 91.8 6 OW 66.8 84.8 19 AG 91.0 92.9 7 NW 126.4 121.6 20 TG 75.7 86.2 8 GL 91.6 93.4 21 TI 107.0 105.7 9 ZG 220.0 198.5 22 VD 96.8 97.2 10 FR 69.2 85.0 23 VS 67.3 84.9 11 SO 75.6 86.1 24 NE 84.2 89.3 12 BS 146.2 137.9 25 GE 154.5 144.7 13 BL 111.0 109.0 26 JU 67.1 84.8 divers
Total 100.0
RI = Ressourcenindex; RA = Ressourcenausgleich; SSE = Standardisierter Steuerertrag (Masszahl für die massgebenden eigenen Ressourcen)
In den Spalten 7 bis 9 sind die Auszahlungen des Lastenausgleichs 2004/05 aufgeführt. Es zeigt sich hier deutlich die Trennung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich, indem auch ressourcenstarke Kantone beim Vorliegen von entsprechenden Indikatorwerten Zahlungen aus dem Lastenausgleich erhalten. Die den Ausgleichszahlungen zu Grunde liegenden Indikatoren des Lastenausgleichs sind in den Anhängen 3 und 4 ersichtlich.
In Spalte 10 ist der Saldo der Ausgleichszahlungen des Ressourcen- und Lastenausgleichs aufgeführt (Spalten 6 bis 9). Der Vergleich mit der vierten Spalte, die den Wegfall des geltenden Finanzausgleichs zeigt, erlaubt sodann den Vergleich zwischen den Ausgleichszahlungen des geltenden mit dem neuen Finanzausgleich im engeren Sinn 2004/05.
In Spalte 11 ist die Bilanz des Übergangs zur NFA vor Härteausgleich dargestellt. Die Zahl entspricht dem Saldo von Spalte 5 und Spalte 10. Aufgrund des höheren Ausgleichsvolumens des Ressourcen- und Lastenausgleichs im Vergleich zum geltenden Finanzausgleich ist die NFA für die ressourcenstarken Kantone in der Regel mit einer Nettobelastung, für die ressourcenschwachen Kantone und Kantone mit hohen Sonderlasten mit einer Nettoentlastung verbunden. Es gibt jedoch ressourcenschwache Kantone, die trotz des relativ hohen Ausgleichsvolumens in der Globalbilanz netto belastet werden. Die Gründe dafür sind vielfältig; sie werden unter Ziffer 1.2.4 näher dargelegt.
Die Nettobelastung einzelner ressourcenschwacher Kantone in der Globalbilanz ist politisch nicht erwünscht. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber der Härteausgleich geschaffen, der allen ressourcenschwachen Kantonen beim Übergang zur NFA eine Nettoentlastung gewährleisten soll. Die Bilanz nach erfolgtem Härteausgleich ist in der Spalte 12 ersichtlich; die Berechnung des Härteausgleichs wird im folgenden Kapitel dargelegt.