Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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Infrastrukturfonds
Der Infrastrukturfonds beeinflusst die NFA in zwei Punkten. Zum Einen werden die Ausgaben für den Agglomerationsverkehr über die Dauer des Fonds sistiert. Des Weiteren wird der Index zur Verteilung des Pauschalbeitrags für den Bau und Unterhalt von Hauptstrassen zu Gunsten der Randregionen und Berggebiete angepasst. Die in der Botschaft zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz18beantragten Gesetzesänderungen wurden vom Ständerat bereits verabschiedet; das Inkrafttreten ist zeitgleich mit der NFA auf den 01.01.2008 geplant. Gemäss dem Konzept zur Globalbilanz handelt es sich somit um rechtliche Anpassungen, welche beim Übergang zur NFA mit grosser Wahrscheinlichkeit in Kraft sein werden, womit ihnen in der Globalbilanz grundsätzlich Rechnung zu tragen ist. Die Sistierung der Beiträge an den Agglomerationsverkehr ausserhalb des Infrastrukturfonds wurde deshalb in der Globalbilanz entsprechend berücksichtigt. Bei den Hauptstrassen hätte jedoch eine Berücksichtigung des neuen Verteilschlüssels in der Globalbilanz zur Folge, dass denjenigen Kantonen, welche vom neuen Verteilschlüssel gemäss Infrastrukurfonds profitieren und gleichzeitig im Rahmen der NFA Härteausgleich erhalten, der höhere Beitrag bei den Hauptstrassen durch einen entsprechend tieferen Beitrag aus dem Härteausgleich kompensiert würde. Damit würde in den betroffenen Kantonen die mit der Anpassung des Verteilschlüssels beabsichtigte Wirkung verfehlt. In der Globalbilanz wurde deshalb für die Pauschalbeiträge für Hauptstrassen der ursprüngliche Verteilschlüssel der NFA angewandt.
Kantonsanteil am Gewinn der Nationalbank
Mit der NFA entfällt beim Kantonsanteil am Gewinn der Nationalbank die Abstufung von 3/8 des Betrags nach der Finanzkraft. Zukünftig wird der gesamte Kantonsanteil von 2/3 des Gewinnes gemäss der Wohnbevölkerung auf die Kantone aufgeteilt. Die Erfassung der Nationalbankgewinne beeinflusst in der Globalbilanz die horizontale Ausgleichswirkung des geltenden Finanzausgleichs und somit den Härteausgleich. Der gesamte Ausschüttungsbetrag selbst und die Gesamtsumme für den Ressourcen- und Lastenausgleich werden jedoch durch die NFA nicht verändert.
Aufgrund des Abbaus von Gewinnrückstellungen aus früheren Jahren sind die ausgeschütteten Gewinne der Nationalbank in den Jahren 2004 und 2005 besonders hoch. Diese zusätzliche Ausschüttung von jährlich 1,3 Milliarden basiert auf der Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 5. April 2002, wonach im Zeitraum von 2003 bis 2012 zurückbehaltene Nationalbankgewinne in der Höhe von insgesamt 13 Milliarden abgebaut werden sollen. Des Weiteren wurden im Jahr 2005 noch zusätzlich 300 Millionen Franken aus dem Ertrag auf den freien Aktiven (verkaufte Goldreserven) des Jahres 2004 ausgeschüttet. Die SNB geht jedoch davon aus, dass dieses Ausschüttungsniveau längerfristig nicht aufrecht erhalten werden kann. Längerfristig, d.h. ab dem Auszahlungsjahr 2014, werden noch jährlich ca. 1 Milliarde (666 Millionen für die Kantone) ausbezahlt werden können.
Die Berücksichtigung der effektiven Anteile der Jahre 2004 und 2005 würden deshalb zu einem verzerrten Bild der erwarteten Auswirkungen des Übergangs zur NFA führen. Insbesondere würde sie dazu führen, dass über den Härteausgleich den begünstigten Kantonen über das Jahr 2013 hinaus die hohen Gewinnanteile garantiert würden. Da der Härteausgleich maximal 28 Jahre dauern kann, ist es deshalb
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