Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 64Fedlex · Erläuternder Bericht
Gesamtschweizerisch neutraler Effekt des grösseren Umverteilungsvolumens
Der Abbau der zweckgebundenen Subventionen und der Anstieg des Ausgleichsvolumens im Finanzausgleich im engeren Sinn erlaubt es den ressourcenschwachen Kantonen, ihre Ausgaben stärker auf die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung auszurichten und ihre Standortattraktivität zu erhöhen. In allen drei Modellvarianten ist deshalb in den ressourcenschwachen Kantonen mit positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen. Auf gesamtschweizerischer Ebene führt jedoch das höhere Umverteilungsvolumen in den meisten Modellvarianten weder zu einem Anstieg noch zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung Die aus gesamtschweizerischer Sicht neutralen Effekte der Umverteilung werden auch durch die Sensitivitätsanalyse bezüglich der Dotation der Ausgleichstöpfe bestätigt. Es ergeben sich die erwarteten Unterschiede bei der Verteilungswirkung zwischen den einzelnen Kantonen, jedoch keine nennenswerten Abweichungen bei den gesamtschweizerischen Werten.
Starker Effekt der Unternehmensbesteuerung
Der Vergleich zwischen den beiden komplexen Modellvarianten zeigt, dass gesamtschweizerisch durch die kombinierte Anpassung der Einkommens- und der Unternehmenssteuern (Szenario 2) stärkere Wohlfahrtseffekte erzielt werden können als durch eine reine Korrektur der Einkommenssteuern. Dies rührt daher, dass durch die Reduktion der Unternehmenssteuern Investitionen und Beschäftigung stärker ansteigen und dadurch eine zusätzliche wirtschaftliche Dynamik in Gang setzen. Von dieser profitieren letztendlich auch einige ressourcenstarke Kantone, welche in der Globalbilanz netto belastet werden.
3.3 Weitere Auswirkungen
Auswirkungen auf die Informatik
Anpassungen auf dem Gebiet der Informatik sind nur im Zusammenhang mit der Berechnung des Ressourcenindexes notwendig. Hier hat die EStV die entsprechenden Anpassungen bereits vorgenommen.
Die Kantone ihrerseits sind im Rahmen der Projektarbeiten frühzeitig von der EStV informiert worden, welche Anpassungen bei der elektronischen Datenerhebung für die korrekte Berechnung des Ressourcenindexes notwendig sind. Zusammenfassend zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der Kantone die entsprechenden Informatikanpassungen bereits vorgenommen haben. Die wenigen Kantone, welche hingegen die notwendigen Anpassungen bis zum Zeitpunkt der ersten Datenübermittlung im Frühjahr 2006 noch nicht vorgenommen haben, müssen dies im Hinblick auf eine einwandfreie Datenqualität so rasch wie möglich nachholen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist im Bericht vom 25. Februar 2004 über die Legislaturplanung 2003- 2007 angekündigt und als Richtliniengeschäft aufgeführt worden46 .
46 BBl 2004 1172