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Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 52 Seiten
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Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich AS 200_
3 Der standardisierte Steuersatz entspricht dem Verhältnis zwischen dem standardisiertem Steuerertrag und dem Ressourcenpotenzial der Schweiz.
4 Der Index der standardisierten Steuererträge pro Einwohnerin und Einwohner entspricht dem Ressourcenindex.
2. Abschnitt: Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen
Art. 7 Datengrundlage
Die Grundlage für die Berechnung des massgebenden Einkommens der natürlichen Personen ist das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen gemäss DBG.
Art. 8 Massgebendes Einkommen einer steuerpflichtigen Person
1 Das massgebende Einkommen einer steuerpflichtigen Person im Kanton bemisst sich aus seinem steuerbaren Einkommen abzüglich eines einheitlichen Freibetrags.
2 Der Freibetrag entspricht dem tiefsten steuerbaren Betrag für Ehepaare gemäss Artikel 214 Absätze 2 und 3 DBG des entsprechenden Bemessungsjahres.
3 Ist das steuerbare Einkommen einer steuerpflichtigen Person kleiner als der Freibetrag, so ist ihr massgebendes Einkommen Null.
Art. 9 Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen des Kantons Das massgebende Einkommen der natürlichen Personen des Kantons (Anhang 2) entspricht der Summe der massgebenden Einkommen der im Kanton steuerpflichtigen natürlichen Personen gemäss DBG.
3. Abschnitt: Massgebendes quellenbesteuertes Einkommen
Art. 10 Datengrundlagen
Grundlage für die Berechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens ist die jährliche Erhebung der Bruttolöhne der an der Quelle besteuerten natürlichen Personen und die Anzahl steuerpflichtigen Personen gemäss Artikel 83ff und Artikel 91ff DBG.
Art. 11 Zusammensetzung
Das massgebende quellenbesteuerte Einkommen eines Kantons (Anhang 3) setzt sich zusammen aus der Summe der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen:
a. der gebietsansässigen Ausländerinnen und Ausländer;
b. der ausländischen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte;
c. der vollständig besteuerten Grenzgänger;
d. der begrenzt besteuerten Grenzgänger aus Österreich;