Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/66: Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität · 14 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

4. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln der UVEK- Verordnung

4.1 Gegenstand (Art. 1)

In Art. 1 Abs. 2 sollte der Ausdruck „Prüfverfahren“ durch „Konformitätsbewertungsverfahren“ ersetzt werden [SAS].

4.2 Herkunftsnachweis (Art. 2)

Da allenfalls auch das hydrologische Jahr der massgebende Produktionszeitraum sein könnte soll für Art. 2 Abs. 2 folgende flexible Formulierung gewählt werden: „Der massgebende Produktionszeitraum darf zwölf aufeinander folgende Monate nicht übersteigen.“ [EnFK]

[ECS; swisselectric, VPE und VSE in Anlehnung an ECS] fordern, dass die Stückelung der Elektrizitätsmengen eindeutig auf 1 kWh festgelegt wird. Folgende Formulierung wird vorgeschlagen (siehe auch Antrag zu Art. 5 Abs. 4): Art. 2 Abs. 3 Bst. a: „die produzierte Elektrizitätsmenge in Stückelung von 1 kWh“

In Art. 2 Abs. 3 Bst. d soll „Jahr der Inbetriebnahme durch „Datum der Inbetriebnahme“ ersetzt werden [ECS; swisselectric, VPE und VSE in Anlehnung an ECS, SWV]. Bei Wasserkraftwerken soll das Datum der Konzessionserteilung als Datum der Inbetriebnahme gelten [ECS; swisselectric, VPE und VSE in Anlehnung an ECS] bzw. zusätzlich angegeben werden [pronatura, SES]. [pronatura, SES] schlagen folgende Ergänzung von Art. 2 Abs. 3 Bst. d vor: „die Angaben [...], Jahr der Inbetriebnahme, für Wasserkraftwerke zusätzlich das Jahr der neusten Konzessionserteilung im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, Name und Adresse des Betreibers.“

Es sei zu prüfen, ob die zusätzliche Angabe der Bruttoleistung, welche jährlich variieren kann und deshalb beim Produzenten oder BFE intern erfasst werden soll, in Art. 2 Abs. 3 Bst. e tatsächlich erforderlich ist [EnFK].

Die in Art. 2 Abs. 3 Bst. e verlangte Differenzierung betreffend dem Pumpbetrieb bei Speicherkraftwerken sei im Sinne der Transparenz besonders wichtig [SGB]. Hochdrucklaufkraftwerke, welche in Kaskaden unterhalb von Speicherseen sind, entsprechen von der Charakteristik her Speicherkraftwerken [EnFK]. [pronatura] fordert, dass klar zwischen Speicherkraftwerk mit Zubringerpumpen und einem Pumpspeicherkraftwerk unterschieden wird und schlägt folgende Ergänzung in Art. 2 Abs. 3 Bst. e vor: „die technischen Daten [....] sowie die Angaben, ob es ich um ein Lauf- oder Speicherkraftwerk mit oder ohne Zubringerpumpen oder Pumpspeicherbetrieb handelt.“