Vorlage Vereinbarung
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 5 Seiten
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f. vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien und setzt sich
für eine gütliche Einigung ein;
g. beschliesst über Informations- und Kommunikationsmassnahmen im Rahmen der
verfügbaren Mittel der Geschäftsstelle;
h. informiert die nicht direkt im Gremium vertretenen interessierten Stellen über seine
Beschlüsse.
Art. 7 Zusammensetzung
a. Das Steuerungsgremium setzt sich zusammen aus je drei Vertreterinnen oder Vertretern
des Bundes und der Kantone, sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter der
Gemeinden und der Städte.
b. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes werden durch den Bundesrat auf Antrag des
Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) bestimmt. Die Vertretung des Bundes setzt sich zusammen aus einem Vertreter oder einer Vertreterin der Bundeskanzlei, des EFD sowie eines weiteren Departements.
c. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone werden durch die Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK) auf Antrag der Staatschreiberkonferenz bestimmt.
d. Der Schweizerische Städteverband bestimmt die Vertreterin oder den Vertreter der
Städte, der Schweizerische Gemeindeverband bestimmt die Vertreterin oder den Vertreter der Gemeinden.
Art. 8 Konstituierung und Arbeitsweise
a. Das Steuerungsgremium konstituiert sich selbst. Den Vorsitz hat ein Vertreter oder eine
Vertreterin des Bundes.
b. Das Steuerungsgremium trifft sich, wenn die Geschäfte es erfordern, mindestens aber
zweimal jährlich, oder wenn dies von mindestens drei Mitgliedern verlangt wird.
c. Einladung und Organisation der Sitzungen erfolgen durch die Geschäftsstelle.
d. Entscheide des Steuerungsgremiums werden mit einfachem Mehr der anwesenden
Mitglieder gefällt; jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
e. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
f. Eine Stellvertretung ist bei Vorliegen wichtiger Gründe und mit vorgängiger Zustimmung
der Mitglieder des Steuerungsgremiums möglich.