Vorlage Vereinbarung
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 5 Seiten
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3. Abschnitt: Geschäftsstelle
Art. 9 Organisation und Finanzierung
Die Geschäftstelle ist dem EFD angegliedert und wird durch den Bund finanziert.
Art. 10 Aufgaben
Die Geschäftsstelle hat folgende Aufgaben:
a. Sie unterstützt das Steuerungsgremium in allen operativen Fragen.
b. Sie ist die Anlaufstelle für die Federführer und zuständig für den Aufbau und die Pflege
des Beziehungsnetzes mit den Kantonen und involvierten Bundesstellen.
c. Sie stellt durch Kommunikation, insbesondere die Pflege einer Internetplattform, die
notwendige Transparenz sicher.
d. Sie pflegt und aktualisiert im Auftrag des Steuerungsgremiums die
Umsetzungsinstrumente und veröffentlicht diese auf der Internetplattform.
e. Sie stellt das Controlling für die Umsetzungsinstrumente sicher.
f. Sie beobachtet die E-Government-Aktivitäten in der Schweiz und im Ausland, erkennt
Doppelspurigkeiten und mögliche Synergien und kommuniziert diese an die Federführer.
g. Sie erstellt zuhanden des Steuerungsgremiums einen Jahresbericht über den Stand der
Umsetzungsmassnahmen.
4. Abschnitt: Umsetzung des Katalogs priorisierter Vorhaben
Art. 11 Trägerschaft und Finanzierung
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Vorhaben werden Trägerschaft und Finanzierung entsprechend den jeweiligen Anforderungen definiert und falls nötig in einer
Sondervereinbarung geregelt.
Die jeweiligen Federführer sind dafür verantwortlich, in Kooperation mit den Beteiligten für ein tragfähiges Konzept für die Trägerschaft und die Finanzierung der zu erstellenden oder zu betreibenden Leistung oder Voraussetzung zu erarbeiten.
Bei den Betriebskosten kommt grundsätzlich ein an der Nutzung ausgerichteter Verteilschlüssel zur Anwendung.
Art. 12 Sondervereinbarungen
Falls es die Federführer und die Beteiligten als nötig erachten, wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen und dem Steuerungsgremium zur Prüfung vorgelegt. Sie regeln mindestens:
a. die Ziele und den Umfang des betreffenden Vorhabens;
b. die Trägerschaft, Federführung und Zusammenarbeit der beteiligten Partner;
c. das Finanzierungskonzept für die Erstellung und/oder den Betrieb der betroffenen
Leistung oder Voraussetzung;
d. die Zuständigkeiten und Verfahren über Abschluss von Liefer- und
Dienstleistungsverträgen mit Dritten;
e. die Unterstellung der Sondervereinbarung unter die vorliegende Rahmenvereinbarung.