Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
In den letzten Jahren nutzten alle Stufen der Verwaltung zunehmend und in verschiedenster Art die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für ihre angestammte Tätigkeit oder für neue Aufgaben. Dies führte dazu, dass Prozesse oder Leistungen verbessert, sowie Vorhaben realisiert wurden, die ohne IKT nicht möglich gewesen wären. Die Entwicklung von E-Government wurde hauptsächlich durch neue technische Möglichkeiten getrieben und weniger durch bewusste politische Entscheide. Dies hatte zur Folge, dass Anwendungen oft unkoordiniert und unabhängig von einander entwickelt wurden, was aufgrund der föderalistischen Organisationsstruktur in der Schweiz auch natürlich ist. Der volle Nutzen von E-Government wird aber erst dann greifen, wenn Prozesse und Technologien auf Stufe Bund quer über alle Departemente sowie vertikal über Kantone und Gemeinden bis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern koordiniert und vernetzt werden. Ein gemeinsames Dach ist nötig, um die Anstrengungen abzustimmen und gemeinsame organisatorische, technologische und sicherheitsrelevante Voraussetzungen zu schaffen - und nicht zuletzt um die knappen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.
Mit der E-Government-Strategie des Bundes, welche am 13. Februar 2002 vom Bundesrat verabschiedet wurde, wurden erste Anstrengungen in diese Richtung unternommen und wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des E-Government geschaffen. Einerseits entstand der Standardisierungsverein eCH, der Standards entwickelt, verabschiedet und fördert. Andererseits lancierte das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) im Herbst 2003 die Initiative eVanti.ch zur Förderung des Erfahrungsaustausches der E-Government-
Akteure in der Schweiz.
Trotz diesen Anstrengungen musste festgestellt werden, dass die Schweiz in den letzten vier Jahren keine wesentlichen Fortschritte bei der flächendeckenden Verbreitung von elektronischen Behördiensten verzeichnen konnte. Dies obwohl verschiedenen Organisationen teilweise sehr gute Lösungen für einzelne Probleme entwickelten. Dieser Umstand ist hauptsächlich auf eine mangelnde verbindliche Koordination der E-Government-Aktivitäten zurückzuführen. Eine weitere Schwachstelle wurde in der ungenügenden Orientierung an Geschäftsprozessen geortet. Bei einer Vielzahl von Verwaltungsdienstleistungen sind mehrere Verwaltungseinheiten oder sogar unterschiedliche föderalistische Ebenen involviert. Damit diese verwaltungsübergreifenden Prozesse mit IKT optimal unterstützt werden können, sind übergeordnete (schweizweit) strategisch verbindliche Vorgaben nötig. Sie fördern wiederum eine kostengünstige Vernetzung der Behörden und verhindern die Verbreitung von so genannten „Insellösungen“.
Aus diesen Gründen und gestützt auf einen Bericht der Staatsschreiberkonferenz vom Herbst 2005, welcher die Erarbeitung einer nationalen Strategie angeregt hatte, beauftragte der Bundesrat im Januar 2006 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), zusammen mit den Kantonen eine E-Government-Strategie Schweiz zu erarbeiten. Sie ist eines der prioritären Vorhaben des Bundesrates zur Förderung der Informationsgesellschaft in der
Schweiz. Da die Strategie und die dazugehörige Rahmenvereinbarung von allen föderalen Ebenen gemeinsam umgesetzt werden soll, hat das EFD dazu eine Anhörung durchgeführt.