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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Ackerbaubeitragsverordnung

Abs. 2

Die Bestimmung für Hanf erübrigt sich.

Anbaubeiträge werden nur für Zuckerrüben gewährt, welche an die Zuckerfabriken abgeliefert werden. Die Produzenten und Produzentinnen sind beitragsberechtigt, sofern sie mit den Zuckerfabriken die Lieferung einer bestimmten Menge Zucker vereinbart haben. Der auszubezahlende Anbaubeitrag pro Hektare (X) errechnet sich aus der vereinbarten Zuckermenge (A), dem maximalen Anbaubeitrag (B), der Anbaufläche (C) und dem Mindestertrag von 10 Tonnen pro Hektare bei konventionellem Anbau (D) und von 7 Tonnen pro Hektare bei biologischem Anbau (E). Die Formel lautet:

A *B

= X ≤ B

C*(D bzw.E)

Der Anbaubeitrag beträgt höchstens 850 Franken pro Hektare.

Für die Berechnung deklarieren die Produzenten und Produzentinnen von Zuckerrüben zur Zuckergewinnung im Formular C zur Flächenerhebung ab 2008 neu die für das laufende Jahr mit den Zuckerfabriken vereinbarte Zuckermenge.

Art. 2

Abs. 2

Dieser Absatz betrifft den Hanf und entfällt.

Art. 3

Buchst. d

Das Wort Hanf soll in Buchstabe d gestrichen werden.

Art. 7 Kontrollen

Abs. 1 und 2

Die Vorgaben für die Kontrollfrequenzen werden für zahlreiche Verordnungen in der neuen Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) vereinheitlicht.

Abs. 3 bis 7

Anpassung der bisherigen Bestimmungen an die neu strukturierten Absätze.

Art. 10 Verarbeitung durch Pilot- und Demonstrationsanlagen

Abs. 2bis

Die Anlagebetreiber sollen Abklärungen an Systemen oder zur Markterprobung wenn möglich innerhalb von drei Jahren abschliessen. Eine Verlängerung des Anerkennungsstatus soll nur bei nachweisbarer Notwendigkeit und unter Inkaufnahme einer Beitragskürzung möglich sein.

Abs. 2ter

Je anerkannte Pilot- und Demonstrationsanlage sollen neu jährlich maximal 400'000 Franken ausgerichtet werden. Der gesamte Beitrag für alle anerkannten Pilot- und Demonstrationsanlagen richtet sich nach den verfügbaren Krediten.