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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007
Verordnung über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Ackerbaubeitragsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 und 2
1 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen Betrieb führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, erhalten je Hektare und Jahr die folgenden Anbaubeiträge:
a. für Raps, Soja, Sonnenblumen, Ölkürbisse und Lein 1500 Franken
b. für Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu
Futterzwecken 1500 Franken
c. für Faserpflanzen ohne Lein 2000 Franken
d. für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung 850 Franken
2 Der Beitrag für Zuckerrüben wird ausgerichtet, wenn die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen durch Vertrag mit den Zuckerfabriken die Lieferung einer bestimmten Menge Zucker vereinbart haben. Im konventionellen Anbau wird der maximale Beitrag bei einer Liefermenge von mindestens 10 Tonnen Zucker je Hektare und im biologischen Anbau von mindestens 7 Tonnen Zucker je Hektare ausgerichtet. Falls die vereinbarten Liefermengen diese Werte nicht erreichen, wird der Beitrag verhältnismässig gekürzt.
1 SR 910.17
2007–......