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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Ackerbaubeitragsverordnung Anhörung

Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2

Voraussetzungen

2Aufgehoben

Art. 3 Bst. d

Keine Beiträge werden ausgerichtet für:

d. Flächen mit Kulturen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a und b, die vor ihrem Reifezustand und nicht zur Körnergewinnung geerntet werden;

Art. 7 Kontrollen

1 Der Kanton kann für den Vollzug Organisationen beiziehen, die für eine

sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten. Die Kontrolltätigkeit der beigezogenen Organisationen wird vom Kanton stichprobenweise überprüft. Die Kontrollen werden teilweise ohne Voranmeldung durchgeführt.

2 Die Kontrollfrequenz richtet sich nach der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) vom ... 2.

3 Die Kontrollstelle überprüft die Angaben der Bewirtschafter und

Bewirtschafterinnen, kontrolliert die Bewirtschaftungsart und beurteilt vor der Ernte den Stand der Kulturen.

4 Stellt die Kontrollstelle bei der Kontrolle unrichtige Flächengaben, einen

unbefriedigenden Stand der Kulturen oder das Nichteinhalten der gemeldeten Bewirtschaftungs- oder Verwendungsart fest oder werden ihnen entsprechende Tatbestände von den Abnehmern gemeldet, so gibt sie dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin unverzüglich davon Kenntnis.

5 Bestreitet der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin die Ergebnisse der

Kontrolle, so kann er oder sie innerhalb der drei folgenden Werktage verlangen,

dass der Kanton innerhalb von 48 Stunden eine weitere Betriebs- oder Feldkontrolle durchführt. Das beanstandete Feld darf nicht vor der Überprüfung abgeerntet

werden.

6 Die Kantone erstellen jährlich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft (Bundesamt) einen Bericht über ihre Kontrolltätigkeit und über die verfügten Sanktionen.

7 Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen von Betrieben mit angestammten Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone haben auf Verlangen dem Kanton eine

Bestätigung der mit der Auszahlung beauftragten ausländischen Amtsstelle über die ausgerichteten EU-Direktzahlungen einzureichen.

2 SR ...