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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Weinverordnung Anhörung
Bezeichnungen Begriffe
Spätlese/Vendange tardive/Vendemmia Wein mit kontrollierter
tardiva Ursprungsbezeichnung aus Trauben, die
frühestens 7 Tage nach dem für die Bezeichnung und die Rebsorte üblichen Erntedatum gelesen und nach
Qualitätskriterien der kantonalen
Gesetzgebungen erzeugt wird. Der natürliche Zuckergehalt muss über dem Jahresdurchschnitt liegen.
Sur lie(s)/auf der Hefe ausgebaut Wein, der während mindestens eines
Winters auf Hefe ausgebaut wird.
Trockenbeerenauslese Wein mit kontrollierter
Ursprungsbezeichnung aus am Stock getrockneten Trauben, die nach
Deutschschweizer Tradition geerntet und verarbeitet werden. Natürlicher
Zuckergehalt von mindestens 34.3 % Brix. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten.
Village(s) Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-
lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.
Vin doux naturel Synonym für Likörwein entsprechend
einer genauen kantonalen Vorschrift betreffend Produktionsbeschränkung und Zuckergehalt. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten.