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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Weinverordnung Anhörung

Bezeichnungen Begriffe

Spätlese/Vendange tardive/Vendemmia Wein mit kontrollierter

tardiva Ursprungsbezeichnung aus Trauben, die

frühestens 7 Tage nach dem für die Bezeichnung und die Rebsorte üblichen Erntedatum gelesen und nach

Qualitätskriterien der kantonalen

Gesetzgebungen erzeugt wird. Der natürliche Zuckergehalt muss über dem Jahresdurchschnitt liegen.

Sur lie(s)/auf der Hefe ausgebaut Wein, der während mindestens eines

Winters auf Hefe ausgebaut wird.

Trockenbeerenauslese Wein mit kontrollierter

Ursprungsbezeichnung aus am Stock getrockneten Trauben, die nach

Deutschschweizer Tradition geerntet und verarbeitet werden. Natürlicher

Zuckergehalt von mindestens 34.3 % Brix. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten.

Village(s) Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-

lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.

Vin doux naturel Synonym für Likörwein entsprechend

einer genauen kantonalen Vorschrift betreffend Produktionsbeschränkung und Zuckergehalt. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten.