Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 283Fedlex · Vorlage
Weinverordnung Anhörung
Anhang 1 (Art. 10)
Weinspezifische Begriffe
Bezeichnungen Begriffe
Auslese/Sélection/ Selezione Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-
lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.
Beerenauslese / Sélection de grains Wein mit kontrollierter
nobles Ursprungsbezeichnung, erzeugt aus
Trauben mit Edelfäulebefall. Der
natürliche Mindestzuckergehalt wird von den Kantonen festgelegt. Er beträgt mindestens 26.0 % Brix. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. Beerli / Beerliwein Rotwein mit kontrollierter
Ursprungsbezeichnung, verarbeitet ohne Kämme.
Château / Castello / Schloss Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-
lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.
Eiswein / Vin de glace Wein mit kontrollierter
Ursprungsbezeichnung aus zum
Erntezeitpunkt am Stock gefrorenen Trauben, die vor dem Auftauen gekeltert werden. Die Lese muss bei einer
Temperatur von –7° C oder tiefer
erfolgen. Jede Anreicherung oder
Konzentration ist verboten. Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol-%, d.h.
mindestens 25.3 % Brix.
Federweiss / Weissherbst Wein mit kontrollierter Ursprungsbe-
zeichnung aus der Deutschschweiz,
erzeugt aus roten Trauben, die vor oder zu Beginn der Gärung gepresst werden.