Vorlage

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 283Fedlex · Vorlage

Weinverordnung Anhörung

Anhang 1 (Art. 10)

Weinspezifische Begriffe

Bezeichnungen Begriffe

Auslese/Sélection/ Selezione Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-

lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.

Beerenauslese / Sélection de grains Wein mit kontrollierter

nobles Ursprungsbezeichnung, erzeugt aus

Trauben mit Edelfäulebefall. Der

natürliche Mindestzuckergehalt wird von den Kantonen festgelegt. Er beträgt mindestens 26.0 % Brix. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. Beerli / Beerliwein Rotwein mit kontrollierter

Ursprungsbezeichnung, verarbeitet ohne Kämme.

Château / Castello / Schloss Bezeichnung für einen Wein mit kontrol-

lierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung.

Eiswein / Vin de glace Wein mit kontrollierter

Ursprungsbezeichnung aus zum

Erntezeitpunkt am Stock gefrorenen Trauben, die vor dem Auftauen gekeltert werden. Die Lese muss bei einer

Temperatur von –7° C oder tiefer

erfolgen. Jede Anreicherung oder

Konzentration ist verboten. Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol-%, d.h.

mindestens 25.3 % Brix.

Federweiss / Weissherbst Wein mit kontrollierter Ursprungsbe-

zeichnung aus der Deutschschweiz,

erzeugt aus roten Trauben, die vor oder zu Beginn der Gärung gepresst werden.